Flexirente
Hallo Leute,
Ein Arbeitnehmer, geboren 9/1955, kann/will mit 63 und 6 Monaten ab April 2019 in Altersrente für besonders langjährige Beschäftigte gehen. Er möchte aber ab April nächsten Jahres die Flexirente nutzen und beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten. Arbeitgeber hat schon mündlich zugesagt. Fragen Muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag kündigen, schon wegen der Rentenantragstellung bzw. den Sozialabgaben. Gibt es einen neuen befristeten Vertrag ? Wie ist das dann mit der Betriebszugehörigkeit z.B wegen Wahlen oder Kündigung. Er ist Mitglied des Betriebsrates, scheidet er aus? Er ist seit 40 Jahren im Unternehmen.
Community-Antworten (2)
06.11.2018 um 09:23 Uhr
Also aus Erfahrungen bei uns in der Firma: Geht der AN in Rente ist sein Arbeitsvertrag beendet. Wegen der Zuverdienstgrenzen bitte bei der Rentenversicherung nachfragen da muss er ja auch seine Rente beantragen. Daraus ergibt sich dann ein neuer Arbeitsvertrag, der muss nicht befristet sein.
Ich würde mal behaupten,wenn er AN in der Firma bleibt auch mit einem anderen Vertrag bleibt er auch im BR. (aber kann ja auch falsch liegen)
06.11.2018 um 11:34 Uhr
Muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag kündigen, Nein, muss er nicht. Rente kann er auch ohne Kündigung beantragen, am Besten bei der Beantragung der Rente alles besprechen.
Gibt es einen neuen befristeten Vertrag ? Kommt drauf an.
Wie ist das dann mit der Betriebszugehörigkeit z.B wegen Wahlen oder Kündigung. Bleibt erhalten.
Er ist Mitglied des Betriebsrates, scheidet er aus? Wenn alles richtig gemacht wird, scheidet er nicht aus. Vom Grunde her ist jeder Arbeitsvertrag, auch wenn er unbefristet abgeschlossen ist und empfunden wird, ein befristeter AV in der Regel bis zum Renteneintritt. Wird während des noch laufenden Arbeitssverhältnisses ein neuer (Anschluß)arbeitsvertrag abgeschlossen, gilt das Arbeitsverhältnis als nicht unterbrochen. Für all die ganz Schlauen => auch nicht um die sog. juristische Sekunde!!! Ganz wichtig außerdem: es darf sich nichts an den Arbeitsbedingungen ändern.
Weitere Informationen hier. https://www.randstad.de/workforce360/archiv/befristung-eines-arbeitsverhaeltnisses-nach-rentenbeginn