Betriebratsvorstzende - und nun?
Bin zur Betriebsratsvorsitzenden gewählt worden. Mein Chef sagte heute zur mir, die erste Pflicht sei es nun die Geschäftsleitung einzuladen. Mehr hat er nicht gesagt. Und nun. Was hat er damit gemeint. Muß ich nun irgend etwas machen?
Community-Antworten (11)
18.10.2006 um 21:37 Uhr
armes Entlein,
sag mal, wie lange bist Du schon im BR?
Du solltest Dich dringend mit dem BetrVG beschäftigen. Wozu möchte der GL denn eingeladen werden? Zu einem Bestechungsessen? ;-)
Seid Ihr ein neuer BR? Kauf Dir morgen erstmal einen guten Kommentar des BetrVG (Fitting oder Däubler, falls noch nicht vorhanden) und dann führst Du Dir die §§ 26 bis 38 zu Gemüte (für den Anfang). Und so bald wie möglich besuchst Du dann eine Schulung.
18.10.2006 um 21:50 Uhr
Hallo Entlein,
zunächst `mal herzlichen Glückwunsch! Wenn er gerne eingeladen werden möchte, klingt das ja nicht schlecht, dann macht doch direkt ein Monatsgespräch mit ihm. Lade ihn ein, teile ihm die Punkte mit, die ihr als Gremium gerne mit ihm besprechen würdet und bittet ihn, Euch seine Punkte mitzuteilen. Dann fertige eine Tagesordnung, wo die einzelnen Punkte draufstehen an und schick sie spätestens 3 Tage vor der Sitzung allen Teilnehmern zu. Wenn Du Vielquatscher im Gremium hast, empfiehlt sich eine Zeitangabe zu den Tagesordnungspunkten zu machen. Und dann heißt es die einzelnen Punkte nach und nach abzuarbeiten. Wenn man nach der Diskussion zu keinem Ergebnis kommt, Punkt auf die nächste Sitzung verschieben. Sitzungsniederschrift nicht vergessen. Fertig! Da Du einlädtst, solltest Du die Sitzung auch leiten. Du machst das schon!!! :)
18.10.2006 um 21:59 Uhr
Heinz, bevor Entlein den GF einlädt, muss sie einen Beschluss ihres Gremiums haben, was denn besprochen werden soll. Wenn es sich um einen neuen BR handelt, sollten sie sich ein paar Tage Zeit lassen und sich wirklich erstmal mit dem BetrVG beschäftigen.
18.10.2006 um 22:10 Uhr
Hallo Lotte,
was biste denn so pessimistisch??? "Teile ihm die Punkte mit, die Ihr als Gremium gerne mit ihm besprechen würdet..." "... spätestens 3 Tage vor der Sitzung..."was will uns der Dichter denn wohl mit diesen Worten sagen, Lotte??? Nicht alle Chefs sind direkt auf Krawall gebürstet, wenn sie mit dem BR reden wollen. Wenn man selbst aber diese Erwartungshaltung hat, verhält man sich auch entsprechend und was dabei rauskommt ist meist nichts Gutes. Also, wohlwollend, aber selbstbewußt ran an die Buletten. Wenn er dann tatsächlich anfangen sollte zu stänkern, kann man immer noch `ne finstere Miene machen und ihm die Meinung sagen.
18.10.2006 um 22:16 Uhr
@Entlein, Kopf hoch, das packst du schon! Noch was, die Rechnung für das (evtl. zu kaufende) BetrVG überreichst du dem AG ihm mit einem Lächeln :-))
@heinz, versuch mal, die Wörter Pessimismus und Lotte zusammen auszusprechen...... .... geht nicht, stimmt`s?
18.10.2006 um 22:20 Uhr
Heinz, ich bin doch gar nicht pessimistisch. Dachte nur, dass Entlein vielleicht mit soviel Schritten auf einmal in einem kurzen Text vielleicht überfordert ist. ;-)
Übrigens Entlein, BR Arbeit macht neben dem, dass es am Anfang etwas unübersichtlich erscheint, sehr viel Spaß und Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden.
18.10.2006 um 22:25 Uhr
Lotte, Heinz und Mona-Lisa,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Werde mir morgen gleich mal das BetrVG kaufen. Was ist wenn ich keine Punkte habe die ich mit meinen AG besprechen will bzw. muß. Da steht im Moment nichts an. Der BR hat bei uns in der Firma nicht viel zu melden. Chef der alten Schule. "Mit deiner Meinung rein und mit seiner raus" Das war das Motto bisher.
18.10.2006 um 22:29 Uhr
Lotte, das sind die Töne die ich hören will! Entlein ist nicht überfordert, die (oder der) macht das schon. Entlein wird sich bei der Besprechung mit dem Chef das Pokerface aufsetzen und ganz souverän die Sitzung leiten. Ich kenne solche Leute;- die tun nur so unschuldig, in Wirklichkeit haben die`s faustdick hinter den Ohren.
18.10.2006 um 22:29 Uhr
@Entlein, kontrollier erst mal nach, was der bisherige Betriebsrat an Fachliteratur zur Verfügung hatte. Erst nach genauer Durchsicht zum kaufen laufen!
18.10.2006 um 22:38 Uhr
Ist bei dieser Sitzung mit dem AG auch die Personalsachbearbeiterin (die Einzige) zulässig oder nur der AG alleine?
18.10.2006 um 22:43 Uhr
Entlein, vergiß den Beschluss zur Literaturbestellung nicht, bevor Du das BtrVG kaufst. "Mit deiner Meinung rein und mit seiner raus", kennt glaub ich jeder von den älteren Hasen. Geh mit deiner Meinung rein, wenn er seine Meinung sagt melde Bedenken an, oder " ... davon bin ich momentan nicht überzeugt, ich schlage folgendes vor...." " ... wir sollten alle Argumente noch mal überdenken, deshalb möchte ich den Punkt auf die nächste Sitzung verschieben..." usw. usw. klappt auch nicht immer, aber dann sieht er wenigstens, dass Du ne harte Nuss bist und kein so leichtes Spiel hat. Ganz wichtig finde ich, dass man die Gesprächsführung nicht abgibt. Das muss man üben! Tagesordnungspunkte können sein: Krankheitsprävention, Personalplanung, Betriebsfest, Arbeitssicherheit, Arbeitszeitregelung, Urlaubsplanung, anderes Essen in der Kantine, Firmenparkplätze, das Verhalten von Herrn Hallmackenreuther gegenüber seinen Untertanen, usw. usw. Lasst Euch was einfallen, die Themen liegen im Betrieb nur so rum, man muss sie nur sehen und aufnehmen.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Listenwahl / Nachrücker und Minderheitengeschlecht
ÄlterFolgende Situation: Aus 5 verschiedenen Listen wurden insgesamt 15 Betriebsräte gewählt. Von den 15 Mitgliedern wurden 13 Männer und 2 Frauen in den Betriebsrat gewählt. Aus dem Grund das mind. 3 Mi
Werkswohnungen. Arbeitgeber fordert Stromnachzahlung und will die Nebenkosten erhöhen? Ist das erlaubt ?
ÄlterHallöchen ! Ich bräuchte da mal dringend Unterstützung bei folgender Situation: Ich selber bin Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende in unserem BR und auch Stellvertretende im GBR und wohne seit
echtes Luxusproblem mit BR-Mitglied
ÄlterHallo zusammen! Vorab, wir sind ein 5'ter im reinem Bürobetrieb und kümmern uns lieber um den Inhalt als um die Form: wenn dann juristisch sauber, aber eben nicht legalistisch in allen Bereichen.