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Laufzeiterfassung

N
neckygliss
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns wird zur Zeit eine Laufzeiterfassung vollzogen, einige MA sind beunruhigt, aufgrund dass hierfür kein REFA-MA eingesetz wurde, es handelt sich auch lediglich um eine Zeitermittlung des Warenflusses, Vom WE bis zum WA, der BR wurde hierzu nur informiert, hatte kein Vetorecht, ist das so i.O.?? Vielen Dank!!

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

02.10.2006 um 00:07 Uhr

@neckygliss Vetorechte wären mir sowieso neu. Ich hoffe Du meinst die Mitbestimmungsrechte. Die Laufzeit von Waren zu erfassen halte ich auch überhaupt nicht MBRwürdig - eher schon die Auswirkungen, so es sie denn gäbe/geben soll!

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