Mitarbeiterpostfach als Spamversand
Ein Arbeitnehmer hat eine Beschwerde gemacht, dass sein Postfach für diverse Werbemails benutzt werden soll. Der AN muss den Versand dieser Mails machen. Die Inhalte erhält er von einem Kollegen. Der AN selbst kann die Qualität der Inhalte nicht steuern. Der AN soll seine 500 Kundenkontakte (im Bcc) diese Werbemails schicken. Das Postfach und Email von dem AN beinhaltet seine Vorname und Nachname. Er argumentiert, dass sind personenbezogenen Daten.
Die Firma will, dass er die Werbemails unter seinen Postfach (also seinrn Namen verschickt,) weil die Kunden ihn schätz. Der AN beschwerdt sich, dass die Qualität der Werbemails nicht gut ist und er macht sich Sorgen um seinen Ruf deshalb. Die Häufigkeit der Werbemails könnte zudem dazu führen, dass einige Kunden sich abmeldet, befürchtet er. Mit dem Datenschutzbeauftragten sind wir nicht weitergekommen. Ist dies ein BR-Thema?
Community-Antworten (7)
18.07.2018 um 09:57 Uhr
Im Prinzip schon. Und zwar bei dem Punkt, wo sein Name die Möglichkeit eröffnet, das Verhalten und die Leistung des AN zu überwachen. Dies ist hier ja der Fall. Also seid ihr in der Mitbestimmung (87.1.6) und könnt dann natürlich über das Gesamtprojekt mit dem AG sprechen.
18.07.2018 um 10:25 Uhr
da fehlt mir jetzt die Fantasie, wie ich mit dem Vorgehen die Leistung des Mitarbeiters überwachen kann. Das Verschicken von Werbemails (Qualität mal dahingestellt) wird wohl kaum die Qualität der Arbeit widerspiegeln.
Ich sehe hier eher wenig Möglichkeiten. Ich vermute mal, dass es sich um eine dienstliche und nicht um die private Mailadresse handelt. Und die gehört grundsätzlich erstmal dem Arbeitgeber.
Die Werbemails werden wohl auch eher einen dienstlichen Charakter haben und weniger etwas privates des Kollegen, somit ein dienstlicher Vorgang.
Das AN Briefe, Werbeaktionen usw. im Rahmen ihrer Tätigkeit positiv verkaufen müssen, auch wenn sie mit dem Inhalt nicht unbedingt einverstanden sind, kennen wohl viele.
Ich denke, hier kann man nur mit Überzeugungsarbeit vorankommen. Ihr müsst der Geschäftsleitung verdeutlichen, dass das Vorgehen mehr Nach- als Vorteile bringt. Evtl. wäre es eine Möglichkeit ein neutrales Mailaccount für die Versendung von Werbemail einzurichten.
18.07.2018 um 10:48 Uhr
"Evtl. wäre es eine Möglichkeit ein neutrales Mailaccount für die Versendung von Werbemail einzurichten."
Erm ....
"Die Firma will, dass er die Werbemails unter seinen Postfach (also seinrn Namen verschickt,) weil die Kunden ihn schätz."
18.07.2018 um 11:32 Uhr
Ich seh das so das hier mit Hilfe des guten Namens ( Rufs ) des Mitarbeiters Werbung gemacht werden soll. Das würde ich von einem Fachanwalt prüfen lassen.
18.07.2018 um 14:59 Uhr
also doch wieder der Datenschutz ;) kommt halt auch ein wenig darauf an, was er für einen Job hat
18.07.2018 um 20:27 Uhr
Man könnte ganz klassisch nach § 85 BetrVG vorgehen. Aber bitte mit dem Kollegen vorher absprechen, ob das so erwünscht ist.
Nach Artikel 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Und Artikel 2 GG schützt daraufhin die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der BR hat nach § 75 BetrVG eben diese freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schützen. Gemäß Fitting (§ 75 BetrVG Rn 143) gehört "das Recht an der eigenen Ehre" zu den schützenswerten Persönlichkeitsrechten.
Nach dem Wortlaut § 84 Abs 1 BetrVG reicht ein subjektives Beeinträchtigungsgefühl als Beschwerdegrund aus ("in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt"). Das gilt auch für eine Beschwerde nach § 85 BetrVG.
Ob und wie Ihr diesen Weg gehen wollt (womöglich bis hin zur Einigungsstelle) solltet Ihr sorgfältig abwägen. Auch im Interesse Eures Kollegen, dem es u.U. peinlich sein könnte, wenn mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Vielleicht ist er ja schon zufrieden, wenn er seine Pflichtwerbung mit irgendwelchen Worten wie "hiermit bitte ich um Aufmerksamkeit für die angehängten Werbeplakate der Kollegen" so gestalten kann, daß klar wird, daß es nicht seine Arbeit ist, die er verschickt.
19.07.2018 um 01:37 Uhr
OMG … will man als BR ernstgenommen werden? so nicht......
Verwandte Themen
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
SBV & BR - Ersatz
Frage: Ich bin Vertrauensfrau der SBV/BEM und erster Ersatz im BR. Ich werde als SBV immer zu den Sitzungen geladen und wenn Ersatz benötigt wird, auch als Ersatz. Also zwei Einladungen. Ich schaue d
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Als Liste im BR eigenständig informieren
ÄlterHallo zusammen, ich bin Teil einer Liste im Betriebsrat. Unser BR besteht aus 2 Liste. Meine ist knapp die Minderheit. Wir als Gremium haben eine Intranetseite, die überhaupt nicht gepflegt ist und