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Mitarbeiterpostfach als Spamversand

D
DatenAmi
Jul 2018 bearbeitet

Ein Arbeitnehmer hat eine Beschwerde gemacht, dass sein Postfach für diverse Werbemails benutzt werden soll. Der AN muss den Versand dieser Mails machen. Die Inhalte erhält er von einem Kollegen. Der AN selbst kann die Qualität der Inhalte nicht steuern. Der AN soll seine 500 Kundenkontakte (im Bcc) diese Werbemails schicken. Das Postfach und Email von dem AN beinhaltet seine Vorname und Nachname. Er argumentiert, dass sind personenbezogenen Daten.

Die Firma will, dass er die Werbemails unter seinen Postfach (also seinrn Namen verschickt,) weil die Kunden ihn schätz. Der AN beschwerdt sich, dass die Qualität der Werbemails nicht gut ist und er macht sich Sorgen um seinen Ruf deshalb. Die Häufigkeit der Werbemails könnte zudem dazu führen, dass einige Kunden sich abmeldet, befürchtet er. Mit dem Datenschutzbeauftragten sind wir nicht weitergekommen. Ist dies ein BR-Thema?

42007

Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

18.07.2018 um 09:57 Uhr

Im Prinzip schon. Und zwar bei dem Punkt, wo sein Name die Möglichkeit eröffnet, das Verhalten und die Leistung des AN zu überwachen. Dies ist hier ja der Fall. Also seid ihr in der Mitbestimmung (87.1.6) und könnt dann natürlich über das Gesamtprojekt mit dem AG sprechen.

S
stehipp

18.07.2018 um 10:25 Uhr

da fehlt mir jetzt die Fantasie, wie ich mit dem Vorgehen die Leistung des Mitarbeiters überwachen kann. Das Verschicken von Werbemails (Qualität mal dahingestellt) wird wohl kaum die Qualität der Arbeit widerspiegeln.

Ich sehe hier eher wenig Möglichkeiten. Ich vermute mal, dass es sich um eine dienstliche und nicht um die private Mailadresse handelt. Und die gehört grundsätzlich erstmal dem Arbeitgeber.

Die Werbemails werden wohl auch eher einen dienstlichen Charakter haben und weniger etwas privates des Kollegen, somit ein dienstlicher Vorgang.

Das AN Briefe, Werbeaktionen usw. im Rahmen ihrer Tätigkeit positiv verkaufen müssen, auch wenn sie mit dem Inhalt nicht unbedingt einverstanden sind, kennen wohl viele.

Ich denke, hier kann man nur mit Überzeugungsarbeit vorankommen. Ihr müsst der Geschäftsleitung verdeutlichen, dass das Vorgehen mehr Nach- als Vorteile bringt. Evtl. wäre es eine Möglichkeit ein neutrales Mailaccount für die Versendung von Werbemail einzurichten.

C
celestro

18.07.2018 um 10:48 Uhr

"Evtl. wäre es eine Möglichkeit ein neutrales Mailaccount für die Versendung von Werbemail einzurichten."

Erm ....

"Die Firma will, dass er die Werbemails unter seinen Postfach (also seinrn Namen verschickt,) weil die Kunden ihn schätz."

B
BRHamburg

18.07.2018 um 11:32 Uhr

Ich seh das so das hier mit Hilfe des guten Namens ( Rufs ) des Mitarbeiters Werbung gemacht werden soll. Das würde ich von einem Fachanwalt prüfen lassen.

P
paula

18.07.2018 um 14:59 Uhr

also doch wieder der Datenschutz ;) kommt halt auch ein wenig darauf an, was er für einen Job hat

B
basilica

18.07.2018 um 20:27 Uhr

Man könnte ganz klassisch nach § 85 BetrVG vorgehen. Aber bitte mit dem Kollegen vorher absprechen, ob das so erwünscht ist.

Nach Artikel 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Und Artikel 2 GG schützt daraufhin die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der BR hat nach § 75 BetrVG eben diese freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schützen. Gemäß Fitting (§ 75 BetrVG Rn 143) gehört "das Recht an der eigenen Ehre" zu den schützenswerten Persönlichkeitsrechten.

Nach dem Wortlaut § 84 Abs 1 BetrVG reicht ein subjektives Beeinträchtigungsgefühl als Beschwerdegrund aus ("in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt"). Das gilt auch für eine Beschwerde nach § 85 BetrVG.

Ob und wie Ihr diesen Weg gehen wollt (womöglich bis hin zur Einigungsstelle) solltet Ihr sorgfältig abwägen. Auch im Interesse Eures Kollegen, dem es u.U. peinlich sein könnte, wenn mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Vielleicht ist er ja schon zufrieden, wenn er seine Pflichtwerbung mit irgendwelchen Worten wie "hiermit bitte ich um Aufmerksamkeit für die angehängten Werbeplakate der Kollegen" so gestalten kann, daß klar wird, daß es nicht seine Arbeit ist, die er verschickt.

G
ganther

19.07.2018 um 01:37 Uhr

OMG … will man als BR ernstgenommen werden? so nicht......

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