Betreibsratskosten
Hallo zusammen,
wir haben da mal eine Frage; unser Unternehmen will die Kosten des Betriebsrates in einer internen monatlichen Kostenrechnung separat auflisten und erbittet dazu unsere Zustimmung. Demnach sollen alle BR`s aufschreiben wie lange BR-Tätigkeiten ausgeführt wurden und dann an die Personalabt. weitergeben. Die teilen dann die Kosten auf.
Ist das überhaupt rechtens bzw. Mitbestimmungspflicht gegenüber uns herrscht doch auf jeden Fall da ja auch Namen aufgeschrieben werden oder?
Für schnelle Antworten bedanken wir uns.
Community-Antworten (5)
12.06.2006 um 12:36 Uhr
Hallo monk, das ein Arbeitgeber die Kosten des Betriebsrates gesondert erfasst ist sicherlich völlig in Ordnung und auch durchaus üblich. Wenn er aber diese Kosten auf irgendeine Weise veröffentlicht, so stellt das eine eindeutige Behinderung der Betriebsratstätigkeit dar, die mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet wird. Das ist mehrfach bis zum Bundasarbeitsgericht durchgeklagt und immer wieder bestätigt worden. Aber die Freistellungskosten stellen doch in der Regel nur einen kleinen Teil der Kosten des Betriebsrates dar und sind zudem klar ersichtlich. Ihr meldet Euch doch beim Vorgesetzten zur BR-Arbeit ab und wieder an. Weist Euren Arbeitgeber doch einfach mit einem freundlichen Brief darauf hin. Auf eine zweite "Buchführung" würde ich mich nicht einlassen. Immerhin wird auch für Euren Arbeitgeber die Sache so völlig unnötig verkompliziert. (Scheint eh nur eine kleine Schikane dahinter zu stecken. Ich würde das erst mal geflissentlich übersehen.) Grundsätzlich gilt: Wenn ein Arbeitgeber etwas will was ihm nicht offensichtlich und unbestritten zusteht soll er sehen, dass er seinen Anspruch gerichtlich durchsetzt. Das würd ich ihm aber nicht so offen sagen, sondern die unberechtigten Ansprüche mit freundlichem Gesichtsausdruck ignorieren. ("mal sehen..." "bei nächster Gelegenheit..." "sobald es sich ergibt..." "bla bla bla...") Wenn er Euch wirklich nur schikanieren will, wird er irgendwann von selbst mit seinen Forderungen aufhören, wenn er seinen Anspruch für berechtigt hält, steht ihm der Weg zum Arbeitsgericht frei. Das schlimmst was Euch passieren kann, ist dass Ihr seine Forderung erfüllen müsst. mfg Johannes
12.06.2006 um 12:40 Uhr
Grundsätzlich: Die Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers für die Tätigkeit des Betriebsrats ist zwingendes Recht (§ 40 BetrVG). Sie kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abgeschafft oder inhaltlich eingeschränkt werden (BAG v. 09.06.99 AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG).
Wenn der Arbeitgeber versucht, seine Kostenübernahmepflicht dadurch einzuschränken, dass er ohne Absprache mit dem Betriebsrat Obergrenzen einseitig festlegt, so ist dies ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz.
Wenn der AG die Kosten aller Abteilungen und Bereiche erfasst (nicht nur die vom Betriebsrat) kann man wohl gegen die Kostenerfassung nichts machen. Beispiel: Meier, Gerd von 8 bis 10.30 Uhr Betriebsratsarbeit. Inhalte was in der Zeit gemacht wurde darf er nicht verlangen.
Tipp: Schlage Deinem Unternehmen doch eine pauschale Verrechnung vor. Nach Feststellung des deutschen Instituts für Wirtschaft kostet die Betriebsratsarbeit für ein Betriebsratsmitglied ca. 28,- Euro im Monat (ca. 338,- Euro im Jahr). Wenn er diesen Betrag pauschal ansetzt spart er viel Geld für die aufwendige, monatliche Kostenerfassung.
Quelle: http://www.iwkoeln.de/default.aspx?p=pub&i=1834&pn=2&n=n1834&m=pub&f=4&a=18942
12.06.2006 um 13:11 Uhr
"Schlage Deinem Unternehmen doch eine pauschale Verrechnung vor. Nach Feststellung des deutschen Instituts für Wirtschaft kostet die Betriebsratsarbeit für ein Betriebsratsmitglied ca. 28,- Euro im Monat (ca. 338,- Euro im Jahr). Wenn er diesen Betrag pauschal ansetzt spart er viel Geld für die aufwendige, monatliche Kostenerfassung."
Diese Zahl MUSS falsch sein!
12.06.2006 um 14:30 Uhr
Sonja, vor allem stimmt Deine Rechnung mit Sicherheit nicht. Selbst die 338,- € können sich nur auf pro Kopf Mitarbeiter beziehen.
Beispiel: 500 MA = 169.000 Euro jährliche Gesamtkosten für den BR oder 15.363 Euro jährlich pro BR-Mitglied = monatl. 1280 Euro pro BR-Mitglied.
Die ca. 338,- Euro pro Jahr erscheinen dennoch sehr niedrig. In 1998 wurden die durchschnittlichen administrativen Kosten für ein BR-Mitglied pro Mitarbeiter und Jahr bereits mit 1096 DM beziffert (Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft bei 29 Großunternehmen mit insgesamt 875.000 Arbeitnehmern).
12.06.2006 um 16:23 Uhr
Für mich hört sich dieses Prozedere nach einer Kostenstellenrechnung an. Finde ich vollkommen okay. Soll der AG doch rechnen, was er will - der BR sollte nur die Daten/Rechnungen weitergeben, die reell anfallen. Diese sind in der Regel von Monat zu Monat, vonm Woche zu Woche höchst unterschiedlich.
Die ganze Sache könnte aber nachher für einen potentiellen WA interessant werden.