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Loslösungserklärung

S
Strandwichtel64
Dez 2021 bearbeitet

Hallo zusammen.Ich bin neu in den BR gewählt worden und schon haben wir ein großes Problem. Unsere Auszubildende hat nach bestandener Prüfung ohne Vertrag ein Tag gearbeitet. Die GL hat es versäumt den neuen befristeten Vertrag rechtzeitig unterschreiben zu lassen. Wir als BR bestehen jetzt natürlich auf einen unbefristeten Vertrag. Gestern Abend wurde uns nun eine Loslösungserklärung/Wiederspruch des faktischen Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung vorgelegt. Und massiv Druck ausgeübt das ein Befristeter Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Heute bis 14.00 Uhr. Wir haben der Kollegin geraden nicht zu unterschreiben . Was können wir für Sie tun? Wiederspruch gegen die Kündigung einlegen?

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Community-Antworten (8)

B
BRHamburg

06.06.2018 um 14:32 Uhr

Wie kommt ihr darauf daß ihr einen unbefristeten Vertrag fordern solltet? Gibt es bei euch Regeln ( BV oder Tarif o.ä ) die besagen das ein Azubi einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommt wenn er die Prüfung besteht? Der eine Tag reicht hier bei weitem nicht aus, den ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Die wichtigsten Punkte müssen schriftlich festgehalten werden, aber das kann auch nach der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Also ich fürchte ihr seid da etwas über das Ziel raus.

K
krambambuli

06.06.2018 um 14:47 Uhr

Das sehe ich nicht so. Ein Tag Weiterbeschäftigung nach Ende des Ausbidungsverhältnis reicht aus. Ob es zusatzvereinbarungen gab, ist reine Spekulation. Offenbar geht die ArbeitgeberSeite auch nicht davon aus.

Gekündigt wird ja hier niemand. Es soll im Grunde ein Aufhebungsvertrag (gegenseitiges Einverständnis ) getroffen werden. Nur das dieses Einverständnis unter Druck erzeugt werden soll.Und gerade dies ist nicht o.k.

Unterschreiben die Kollegen nicht (ich würde das auch erst einmal so raten ) , muss der Arbeitgeber tatsächlich versuchen zu kündigen - mit mäßigen Aussichten.

Es ist die Stunde der Diplomatie und des Kompromisses. Bietet euch an, um auf Verhandlungswegen Problemlösungen hin zu bekommen.

P
Pjöööng

06.06.2018 um 14:52 Uhr

In der Theorie reicht ein Tag Weiterarbeit nach Ende der Ausbildung.

Hier ist aber die Rede von einem befristeten Vertrag der angeboten wurde. Damit könnte der Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht haben dass er der Eingehung des Arbeitsverhältnisses nur zu diesen Konditionen zustimmt.

Hat die Auszubildende denn einen vom Arbeitgeber unterschriebenen Vertrag vorliegen gehabt?

S
Strandwichtel64

06.06.2018 um 15:07 Uhr

JA, der Vertrag wurde mit dem Schreiben dem BR vorgelegt. Besonders dieses Schreiben beschäftigt mich. Faktisch bedeutet das doch das der Arbeitgeber seinen Fehler einsieht und den unbefristeten Vertrag kündigt. somit hat die Auszubildende kein Arbeitsverhältnis mehr wenn sie nicht den angebotenen befristeten vertrag unterschreibt. Somit ist sie jetzt arbeitslos. oder?

K
kratzbürste

06.06.2018 um 15:41 Uhr

Der besagte Vertragsentwurf wurde aber erst nach diesem ersten Tag präsentiert. Verstehe ich das richtig?

Und nein - der AG kündigt nicht, sondern will durch Drohgebärden die Betroffenen dazu dringen, im gegenseitigen Einvernehmen das unbefristete Arbeitsverhältnis zu beenden. Würde er kündigen, brauch er dazu nicht die Unterschrift des Betroffenen.

M
Matze

06.06.2018 um 17:54 Uhr

TzBfG §14 ... "(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform." Es gibt anscheinend einen "mündlichen" Vertrag; und dieser ist unbefristet. Erst mit der Unterschrift des AN ist eine Befristung möglich. Da wurde wohl das Ende der Ausbildung vom Vorgesetzten und AG verschlafen.
Auch hier im Zweifel nur mit Anwalt (gewerkschaftliche Rechtsberatung ist durch Mitgliedsbeitrag bezahlt!).

P
Pjöööng

06.06.2018 um 18:21 Uhr

Leider sind die zeitlichen Abläufe nicht so ganz klar.

Wenn (so wie ich es verstanden habe) die AzuBi den vom Arbeitgeber unterschriebenen Vertrag schon vor dem Arbeitsantritt an dem besagten Tag vorliegen hatte, dann kann sie sich höchstvermutlich nicht darauf berufen dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Der Arbeitgeber hat dann wohl völlig richtig reagiert. Auch die kurze Fristsetzung ist nicht zu beanstanden.

Wenn sie den Vertrag nun nicht unterschrieben hat, dann ist sie de facto arbeitslos.

P
paula

06.06.2018 um 20:51 Uhr

der Sachverhalt ist mir in seinem Ablauf auch noch völlig unklar. Wie ist es genau gelaufen? Hat der AG (!) aktiv Kenntnis von der Arbeitsaufnahme gehabt? Was für ein Vertrag lag wann auf dem Tisch?

Das mit der Arbeitsaufnahme geistert ja immer wieder durch die Gegend. Es gibt aber auch Urteile wie BAG 7 AZR 1048/06. Daher muss man schon mal genau hinsehen

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