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Betriebsratssietzungen

B
Buslenker
Jun 2018 bearbeitet

Hallo Forum Ich bin seit kurzem neuer BR Vorsitzender, nun hab ich dem AG mit geteilt wann wir unsere Sitzungen abhalten möchten. Der AG gab mir den hin weis das die Sitzungen nicht während der normalen Dienstzeit stattfinden Sollen ( Können ) zwecks Auftragsspitzen/ aus fall Krankheit ….. . Meine frage lautet Habe Ich Anrecht oder kann der AG das wirklich verweigern???????????

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Community-Antworten (3)

M
MrBlobby

01.06.2018 um 12:59 Uhr

Betriebsverfassungsgesetz § 30 Betriebsratssitzungen Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.

P
Paps

01.06.2018 um 14:25 Uhr

Wenn es eine Notwendigkeit gibt, und ihr habt Fristen einzuhalten, dann macht eure BR Sitzung. Kann der Termin aber verschoben werden, dann ändert den Termin.

K
krambambuli

01.06.2018 um 14:50 Uhr

Eine mangelhafte Planung des AG ist niemals eine betriebliche Notwendigkeit.

BR- Arbeit findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Der pauschale Einwand " Der AG gab mir den hin weis das die Sitzungen nicht während der normalen Dienstzeit stattfinden Sollen ( Können ) zwecks Auftragsspitzen/ aus fall Krankheit …." kann so nicht akzeptiert werden. Seit Bekanntgabe des Wahlergebnisses weiß der AG, wer BR ist. Es ist seine Aufgabe sicher zu stellen, dass der BR seinen Job machen kann.

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