Erstellt am 13.07.2005 um 14:47 Uhr von merlin
Ein Fachanwalt kann z.B. als Sachverständiger hinzugezogen werden (§80 (3)), auch wenn eine Verhandlung auf eine Einigungsstelle hinausläuft, wäre ein Fachanwalt ratsam.
Gruß, Merlin
Erstellt am 13.07.2005 um 16:30 Uhr von egni
Ihr müßt im Betriebsrat einen Beschluss über die Hinzuziehung eines Anwalts mit Begründung fassen, dann den AG unterrichten. Der AG muß den Anwalt zahlen, aber nicht den teuersten, da gibt es Höchstgrenzen.
Erstellt am 19.05.2006 um 19:38 Uhr von Tom
Und wie hoch sind die? Bzw. Wo kann man das einsehen?
Erstellt am 19.05.2006 um 19:46 Uhr von Fayence
Blitz,
eine genauere Antwort auf Deine Frage findest Du in Kommentierungen zum §40 BetrVG unter Kosten des Betriebsrats / Geschäftsführungskosten.
Hoffe mal, Ihr habt einen Fitting, Däubler oder Richardi.