Erstellt am 27.05.2005 um 22:11 Uhr von Rollie
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Findet die Sitzung während dem Dienst statt, oder heißt das für einzelne Mitarbeiter, das die deshalb unnötig erscheinen und eigentlich dienstfrei hätten.
Erstellt am 28.05.2005 um 00:04 Uhr von Biggy
Rolli nicht die Kollegen sagen die Sitzung ab sondern unsere Heimleitung. Wir haben einen festen Termin für unsere Monatsitzung, bei der die Heimleitung dabei sein müsste, aber sie sagt ihre Teilnahme kurzfristig ab wegen angeblich anderer Termine.Wir arbeiten im Schichtdienst in der Pflege auf verschiedenen Stationen, da ist es nicht möglich, dass alle gerade Dienst haben wenn wir Sitzung haben,deshalb müssen einige extra in den Betrieb kommen.
Gruß Biggy
Erstellt am 28.05.2005 um 14:35 Uhr von Rollie
Das die Kollegen absagen, davon bin ich nicht ausgegangen, ich hatte das mit der Heimleitung schon verstanden.
Meine Frage ging eben in die Richtung, ob eben extra Mitarbeiter außerhalb ihres Dienstes anreisen, um dann vor Ort unverrichteter Dinge wieder abziehen zu können, weil das Meeting eben abgesagt wurde, aber die Frage hattest Du ja bereits beantwortet.
Mir fällt adhoc nichts dazu ein, was ihr dagegen unternehmen könnt, vielleicht bringt es etwas, wenn die dienstfreien Kollegen vorher anrufen, um sich das stattfindende Meeting bestätigen zu lassen.
Ansonsten würde ich als betroffener künftig auf die Teilnahme am Meeting außerhalb der Dienstzeit verzichten und den AG auffordern, auf Grund der Unzuverlässigkeit die Meetings in die Dienstzeit zu legen (sofern das überhaupt möglich ist). Man könnte ggf. dem auch etwas Nachdruck machen, da ihr ja auch die Ruhezeiten einzuhalten habt und das so vermutlich gar nicht möglich wäre.
Erstellt am 10.06.2005 um 23:23 Uhr von Graubär
Ich habe das Gefühl die Antworten gehen an Deiner Frage vorbei.
Ich versteh sie so, dass Ihr Euren Arbeitgeber - die Heimleitung - zu Eurer Sitzung einladet und die nicht kommt.
Richtig?
Kurze Antwort: Sie hat zu kommen.
Wenn Ihr darauf besteht könnt Ihr sie sogar rechtlich dazu "zwingen".
Oder aber mal bitten einen Blick ins Betriebsverfassungsgesetz zu werfen:
BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen
(4) Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind,
und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen
Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.