Auflösungsvertag
Hallo Ich bin seit knapp 2 Jahren in einem Befristeten Arbeitsverhältnis (Teilzeit)und kann in eine Woche bei eiem anderem Arbeitgeber anfangen.Wie lang beträgt meine Kündigungsfrist?und was passiert mit meinen Überstunden bei einem Auflösungsvertrag?
Vielen Dank
Community-Antworten (5)
09.04.2018 um 13:34 Uhr
Was steht denn im Arbeitsvertrag über K-Frist. Und wenn da nichts steht - was steht im Tarif. Und wenn da nichts steht, gilt die Frist des § 622 BGB.
Wenn du einen Auflösungsvertrag machen willst, regelst du dort alle offenen Fragen.
09.04.2018 um 14:17 Uhr
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist nur dann ordentlich kündbar, wenn dies im Arbeitsvertrag so geregelt ist. Ansonsten sind befristete Arbeitsverträge nicht ordentlich kündbar. Wie lange die Kündigungfrist ist, steht ebenfalls im Arbeitsvertrag.
In einem Auflösungsvertrag kann alles - wie hansimglueck schon schrieb - geregelt werden. Da kannst du z.B. die Bezahlung der Überstunden aushandeln, eine kürzere Kündigungsfrist etc. Allerdings kommt der Aufhebungsvertrag nur zustande, wenn beide Seiten die Bedingungen akzeptieren.
09.04.2018 um 16:59 Uhr
HansimGlück hat Unrecht. Wenn im Arbeitsvertrag keine Kündigungsregeln stehen, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten nicht vor Fristende einseitig gekündigt werden.
09.04.2018 um 19:22 Uhr
sprich bitte Deutsch
09.04.2018 um 20:26 Uhr
Ein befristeter Arbeitsvertrag hat dagegen von vornherein nur eine bestimmte Dauer - deshalb wird er ja auch Zeitvertrag genannt. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch an dem im Vertrag festgelegten Termin, ohne dass eine Kündigung nötig wäre.
Solche Verträge benötigen also nicht unbedingt eine Kündigungsregelung. Wenn sie keine solche Regel enthalten, können sie allerdings auch nicht ordentlich vorzeitig gekündigt werden. Deshalb wird jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einem Zeitvertrag stets nachschauen, ob dieser eine explizite Kündigungsregelung enthält und ob diese rechtswirksam formuliert wurde.
Ist dies nicht der Fall, bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als den Ablauf des Arbeitsvertrags abzuwarten oder eine Abfindung anzubieten. Eine Ausnahme ist nur die außerordentliche, fristlose Kündigung in ganz bestimmten Fällen - etwa eine Tatkündigung oder Verdachtskündigung bei schweren Pflichtverletzungen. Eine zweite Ausnahme sind sehr langfristige Zeitverträge, die mehr als fünf Jahre dauern - dann sieht das Gesetz grundsätzlich eine Kündigungsmöglichkeit mit sechs Monaten Kündigungsfrist vor - aber nur für den Arbeitnehmer. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Quelle:https://www.ra-croset.de/wissensswertes/befristeter-arbeitsvertrag-kuendigung/
............................................................................................................................................... Resümee. du hast keine Möglichkeit innerhalb einer Woche bei einem neuen Arbeitgeber anzufangen ohne einen Aufhebungsvertrag. .............................................................................................................................................. Welche Punkte sollte man bei einem Aufhebungsvertrag nicht vergessen? Wer über einen Aufhebungsvertrag nachdenkt, sollte in der Regel folgende Punkte im Auge behalten (eine ausführliche Checkliste finden Sie auf dieser Webseite unter Tipps und Tricks: Aufhebungsvertrag - Checkliste):
Festlegung des Tages, an dem das Arbeitsverhältnis endet Klarstellung, dass das Arbeitsverhältnis „auf Veranlassung des Arbeitgebers“ und/oder „aus betriebsbedingten Gründen“ beendet wird (diese Klausel ist bei Vereinbarung einer Abfindung wegen § 3 Nr.9 Einkommensteuergesetz - EStG - wichtig) Festlegung der noch zu leistenden Gehaltszahlungen des Arbeitgebers wie z.B. Provisionen, anteiliges Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung, und Kostenerstattungen wie z.B. Spesen, Reisekosten u.s.w. Einigung über die Zeit der Gewährung von Resturlaub oder Bezifferung der Urlaubsabgeltung Festlegung der Zeugnisnote, u.U. auch des gesamten Zeugnisinhaltes als Anlage zum Aufhebungsvertrag Auflistung der dem Arbeitnehmer überlassenen Sachen des Arbeitgebers, die an diesen zurückzugeben sind (z.B. Mobiltelefon, Dienstwagen, Laptop, Schlüssel, Chipkarten, Unterlagen, Kundenlisten), und Vereinbarung des Zeitpunkts der Rückgabe Unter Umständen: Einigung über die vom Arbeitnehmer zu leistenden (Rück-)Zahlungen (z.B. Gehaltsvorschüsse, Darlehen, Provisionsvorschüsse, im Vorjahr bezogenes Weihnachtsgeld) bzw. Erlass von Rückzahlungspflichten Unter Umständen: Vereinbarung einer Abfindung, verbunden mit der Regelung, wann diese fällig wird (mit Abschluss des Aufhebungsvertrags oder erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses?) Unter Umständen: Bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses Erledigungsklausel / Ausgleichsklausel, der zufolge der Aufhebungsvertrag alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit seiner Beendigung erledigt Vertragsmuster zum Thema Aufhebungsvertrag finden Sie auf dieser Webseite unter Musterschreiben.