Erstellt am 08.02.2018 um 16:50 Uhr von Matze
Ja und nein. Je nach dem, wie die Frage gemeint ist. Soll heißen, bitte etwas ausführlicher ;)
Erstellt am 08.02.2018 um 17:00 Uhr von Kunstbetrieb
Gemeint ist: kann eine Person, die betroiebszugehärig ist und sich nicht zur Wahl stellt, Listenvertreter eine Wahlvorschalgsliste sein?
Erstellt am 08.02.2018 um 17:07 Uhr von Jan Wilhelm
Hallo Kunstbetrieb,
Laut Haufe muss unterschieden werden ob es sich um eine Gewerkschaftsliste handelt oder nicht. Bei einer Nicht Gewerkschaftsliste muss der Listenvertreter aus dem Kreis der Unterzeichner kommen.
Er soll ja gegenüber dem Wahlvorstand Ansprechpartner sein.
Erstellt am 08.02.2018 um 17:13 Uhr von Pjöööng
Die Wahlordnung macht hier keinerlei Einschränkungen. Wer eine Bewerberliste aufstellen möchte ist nicht gezwungen selbst zu kandidieren.
Jan Wilhelm sollte sich nocheinmal mit dem Unterschied "Unterzeichner" / "Kandidat" (genauer "Bewerber") befassen. Die kann man nun wirklich nicht einfach gleichsetzen.
Erstellt am 08.02.2018 um 17:32 Uhr von Jan Wilhelm
Hey Pjöööng, du hast Recht es muss natürlich kein Bewerber sein.