Erstellt am 20.11.2017 um 20:58 Uhr von ganther
Bei Kündigung durch den AG ist der BR anzuhören. Eine Pflicht den BR in den anderen Fällen zu informieren sehe ich nicht
Erstellt am 20.11.2017 um 23:48 Uhr von Challenger
Zitat :
" Muss der Betriebsrat über alle Kündigungen vom AG/ Aufhebungsverträge / Kündigung vom AN / etc. informiert werden ......." ?
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Meines Erachtens eindeutig ja. Denn arbeitgeberseitig veranlasste, insbesondere betriebsbedingte Kündigungen und/oder Aufhebungsverträge, sind in der Regel das Ergebnis von Personalplanung, oder können, etwa im Falle verhaltensbedingter Kündigungen wiederum Personalplanung auslösen. Wobei Kündigungen ja ohnehin das Anhörngsverfahren nach §102 BetrVG auslösen.
Auch Eigenkündigungen können insoweit Personalplanung auslösen, etwa um freiwerdende Arbeitsplätze zu besetzen.
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§ 92 BetrVG - Personalplanung -
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
Erstellt am 21.11.2017 um 06:35 Uhr von Hansen
Was meinen andere BR- Kollegen?
Muss ich informiert werden?
Erstellt am 21.11.2017 um 08:51 Uhr von moreno
Ich sehe es auch so, dass der BR informiert werden muss im Rahmen der Personalplanung und der vertrauensvollen Zusammenarbeit! Einige AG muss man halt manchmal daran erinnern. :-)
Erstellt am 21.11.2017 um 08:52 Uhr von outofmemory
Was ist wenn der AG sagt, er führt keine Personalplanung durch?! Er könnte immer situativ handeln. Dann wäre der 92er hinfällig.
Ich würde als BR an die vertrauensvolle Zusammenarbeit erinnern. Und mal ganz ehrlich dem AG bricht dabei auch kein Zacken aus der Krone einen Anruf zu tätigen oder eine Email zu schreiben.