Aufhebnungsverträge
Hallo,
hier nur eine kurze schnelle Frage: Muss der Betriebsrat über alle Kündigungen vom AG/ Aufhebungsverträge / Kündigung vom AN / etc. informiert werden oder gibt es irgendwelche Einschränkungen?
Gruss Hansen
Community-Antworten (5)
20.11.2017 um 21:58 Uhr
Bei Kündigung durch den AG ist der BR anzuhören. Eine Pflicht den BR in den anderen Fällen zu informieren sehe ich nicht
21.11.2017 um 00:48 Uhr
Zitat : " Muss der Betriebsrat über alle Kündigungen vom AG/ Aufhebungsverträge / Kündigung vom AN / etc. informiert werden ......." ?
Meines Erachtens eindeutig ja. Denn arbeitgeberseitig veranlasste, insbesondere betriebsbedingte Kündigungen und/oder Aufhebungsverträge, sind in der Regel das Ergebnis von Personalplanung, oder können, etwa im Falle verhaltensbedingter Kündigungen wiederum Personalplanung auslösen. Wobei Kündigungen ja ohnehin das Anhörngsverfahren nach §102 BetrVG auslösen. Auch Eigenkündigungen können insoweit Personalplanung auslösen, etwa um freiwerdende Arbeitsplätze zu besetzen.
§ 92 BetrVG - Personalplanung -
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
21.11.2017 um 07:35 Uhr
Was meinen andere BR- Kollegen? Muss ich informiert werden?
21.11.2017 um 09:51 Uhr
Ich sehe es auch so, dass der BR informiert werden muss im Rahmen der Personalplanung und der vertrauensvollen Zusammenarbeit! Einige AG muss man halt manchmal daran erinnern. :-)
21.11.2017 um 09:52 Uhr
Was ist wenn der AG sagt, er führt keine Personalplanung durch?! Er könnte immer situativ handeln. Dann wäre der 92er hinfällig. Ich würde als BR an die vertrauensvolle Zusammenarbeit erinnern. Und mal ganz ehrlich dem AG bricht dabei auch kein Zacken aus der Krone einen Anruf zu tätigen oder eine Email zu schreiben.