Erstellt am 17.02.2017 um 11:35 Uhr von nelchen
Warum arbeitest Du nur im Spätdienst? Auf eigenen Wunsch? Als BR seid ihr doch in der Mitbestimmung im Rahmen § 87 BetrVG.
Erstellt am 17.02.2017 um 11:58 Uhr von PaulBreitner
Wir haben eine BV die regelt die Arbeitszeiten und die Arbeitsplanung.
Der Rbeitgeber muss den Arbeitsplan 3Wochen vorher verbindlich bekannt geben. Kann aber jeden Mirarbeiter in jeder Schicht planen.
Erstellt am 17.02.2017 um 12:01 Uhr von nicoline
PaulBreitner
Deine Antwort beantwortet die Frage von nelchen nicht wirklich.
Erstellt am 17.02.2017 um 13:20 Uhr von nelchen
Danke nicoline.
Und bevor der Plan bekannt gegeben wird bestimmt ihr mit? Oder habt ihr eure Mitbestimmung mit der BV komplett aus der Hand gegeben so nach dem Motteo: §X: Der ArbG gibt den Arbeitsplan 3 Wochen vor Monatsbeginn bekannt. Die Zustimmung des BR gilt generell als erteilt? Oder wie?
Erstellt am 17.02.2017 um 15:26 Uhr von gironimo
Hast du denn in deinem Arbeitsvertrag überhaupt Schichtarbeit vereinbart?
Erstellt am 17.02.2017 um 20:09 Uhr von PaulBreitner
Ja
Die Mitbestimmung ist mit der BV verwirkt
Erstellt am 18.02.2017 um 00:33 Uhr von alterMann
Na dann: Hast Du nicht.
Und überhaupt sieht schon die Frage komisch aus:
"Habe ich als BR-VorsienderAnspruch darauf in einer speziellen Schicht eingesetzt zu werden..."
Warum solltestc Du als BRV andere Rechte haben als Mitarbeiter XY?