Ist es eine Betriebsänderung nach §111 für nur 8% der Belegschaft?

wir haben 200 Mitarbeiter im Betrieb,der AG plant einen Bereich die momentan in 3 Schichten arbeiten und in Summe 15 Mann stark sind auf 2 Schichten zu reduzieren und die andere schicht in einem anderen Betrieb des Unternehmens aufzubauen. Auch mit dem Gedanken das die Nachtschicht viel teuerer ist und wenn er 2 mal 2 Schichten hat rechnet es sich für ihn besser.

Die frage ist,kann ich für die betreffenden 15 Mitarbeiter einen Nachteilsausgleich §113 verlangen ?

AG sagt es wäre keine Betriebsänderung,müsste er nicht da es nicht erhebliche Teile der Belegschaft betrifft.

VG