Hallo,

wir sind ein Bauunternehmen und haben SaisonKUG gemeldet. Nun bin ich heute darauf angesprochen worden, inwieweit der Arbeitnehmer erreichbar sein muss. Es ging darum, dass wir einen Auftrag erhalten haben (Notmaßnahme) und der Arbeitnehmer am nächsten Tag arbeiten sollte. Dieser jedoch ist für mehrere Tage ins Ausland gefahren und konnte dementsprechend nicht am nächsten Tag arbeiten. Darf er das?
Wir sind jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer zwar nicht in Rufbereitschaft sein muss, jedoch aber, wenn er angerufen wird, am nächsten Tag einsatzbereit ist. Oder muss er schriftlich per Post über seinen Arbeitseinsatz informiert werden, so dass er dann erst nach Kenntnisnahme per Post einsatzbereit sein muss?
Leider find ich hierzu nicht sehr viel im Netz, so dass ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank schon mal vorab !!!!