Erstellt am 03.02.2016 um 10:40 Uhr von Pjöööng
Ich gehe davon aus, dass der Abteilungsleiter befugt ist, Anweisungen an die abzumahnende Person zu erteilen. Dann kann er auch die Nichteinhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber dieser Person rügen.
Erstellt am 04.02.2016 um 07:37 Uhr von Hartmut
Ja, für die ihm disziplinarisch unterstellten MA dieser Abteilung.