Wo genaua liest du, dass ich irgendetwas für "schädlich" halte? Das Gegenteil ist der Fall... ich schrieb "Ergo... es ist nicht schädlich (im Gegenteil) wenn das Gremium kreativ ist..."
Na, nach meinem ersten AR Seminar, in dem wir einen ganzen Tag im Gericht waren (in weiteren dann ebenso), muß ich gestehen, dass mir dieses nicht neu ist. Auch ich in meiner Funktion im Gremium hatte solche Termine.
Wenn man sich ein wenig in die Materie hinein arbeitet wird man merken, dass der Richter / die Richterin im Gütetermin grundsätzlich ihre "checklisten" abarbeiten. Eine Bewertung des Sachverhaltes findet in der Regel nicht statt.
Ja, du hast Recht, dass sich die Richter nciht mehr Arbeit machen wollen als nötig, aus diesem Grund versuchen sie einen Vergleich nach Abarbeitung der besagten Liste. Hier wird mitunter durch Unterbrechungen versucht, die Parteien zum Nachdenken zu bewegen, und halt auszuloten, ob ein Kammertermin vermieden werden kann...
Auch kommt es vor, dass der vorsitzende / die Vorsitzende ihre momentane Rechtsmeinung zum Besten gibt. Ist nicht immer so, aber mit unter ein wirkungsvolles Mittel die Beteiligten zur Einigung zur bewegen...
Beim Kammertermin (nach misslungendem Gütetermin) schaut der Richter durchaus auf den Sachverhalt. Dann werden sich die Gründe genau angesehen und diese bewertet.
Die Frage ist also, wie kann der BR in der Angelegenheit richtig handeln... Nur Bedenken äußern, wird spätestens bis hier nicht helfen - im Gegenteil...
Und nochmals, im Gütetermin steht erstmal nicht die Sache als solches im Fokus, sondern die Einigung. Und da du dich ja so gut auskennst, selbst beim Arbeitsgericht werden erstmal die Formalien abgeglichen - wurde alles eingehalten usw usw usw. Erst dann, wenn alles ok ist, wird auf den Sachverhalt ein Augenmerk gelegt...
Die eigentliche Sache, wird also genau genommen meist erst beim LAG in Augenschein genommen... da aber dann richtig...
Aber vermutlich hast du andere Erfahrungen gemacht....