Erstellt am 12.01.2016 um 14:11 Uhr von gironimo
Nein - aber wenn es für den BR wichtig ist, kann man den AG davon überzeugen.
Erstellt am 12.01.2016 um 17:15 Uhr von outofmemory
Wenn Ihr von dem AG nicht die Information bekommt, dann könnte dies jedoch über die Mitarbeiterlisten sichtbar werden. Die MA, die nicht die Stelle antreten, sollten dort nicht auftauchen. Da müsste man halt mit einer Wiedervorlage arbeiten.
Erstellt am 12.01.2016 um 21:10 Uhr von Challenger
Tach auch,
meiner Auffassung nach liegt der Fall der Personalplanung nach
§92 BetrVG vor. Denn springen Bewerber ab,befindet sich der AG
wieder im Planungsstadium,sofern die vorgesehenen Arbeitsplätze
weiterhin besetzt werden sollen.
Aus diesem Grunde halte ich den AG für verpflichtet,daß er Euch
über den Absprung der Bewerber zeitnah informiert. Sofern inner-
betriebliche MA geeignet sind,die Arbeitsplätze zu besetzen,würde
ich an Euerer Stelle vom AG verlangen,daß Diese nach §93 BetrVG
ausgeschrieben werden.
Erstellt am 13.01.2016 um 08:28 Uhr von outofmemory
Und was ist, wenn der AG keine Personalplanung macht?