Erstellt am 13.10.2015 um 17:18 Uhr von celestro
Gegenfrage ... warum nicht ?
Soll heißen ... wenn es um diesen AN geht ... klar.
Erstellt am 13.10.2015 um 17:21 Uhr von freedreams
Danke!
War mir einfach unsicher.... ;-)
Erstellt am 13.10.2015 um 17:31 Uhr von Globus
meine Frage wäre es, warum der AN nicht weiß was in diesem Widerspruch steht... Hat der BR hier nciht mit dem betroffenen AN gesprochen?
Erstellt am 13.10.2015 um 17:34 Uhr von freedreams
Doch , natürlich!
Mündlich wurde er über den Inhalt informiert, hat jetzt aber bislang keine Kopie des Schreibens erhalten.
Erstellt am 13.10.2015 um 17:41 Uhr von Globus
Muß er doch nciht... könnt ihr, aber warum sollte das im Moment von Wichtigkeit für ihn sein...
Ich würde euch raten, dass ihr ein Vertrauensverhältnis aufbaut, dann braucht man keine Beweise... jetzt ist eh der AG am zuge - wenn ich das richtig verstanden habe will dieser ja versetzen... haltet den Kollegen auf dem Laufenden was passiert... und wenn ihr meint, ihm eure Zustimmungsverweigerung zeigen und erklären zu müssen, dann macht das...
Es ist zumindest nicht schädlich Vertrauen aufzubauen...
Erstellt am 13.10.2015 um 18:56 Uhr von gironimo
ist natürlich ein wenig problematisch, wenn z.B. der BR Nachteile für andere AN sieht und diese auch benennt.
Ansonsten läuft doch die Auseinandersetzung zwischen BR und Arbeitgeber.
Da ist vielleicht nur eine allgemeine Info an den Betroffenen besser.