Erstellt am 11.08.2015 um 15:59 Uhr von BRHandel
Es gab vorher keinen BR. Der wurde erst gegründet vor wenigen Wochen da die Unzufriedenheit der Mitarbeiter mit der neuen Marktleitung sehr gestiegen ist. Diese lässt sehr selten mit sich reden und meint wohl alles richtig zu machen.
Erstellt am 11.08.2015 um 18:11 Uhr von DummerHund
Halte Doch an Pjöööngs AussageIst bei dem jetzigem Plan der BR vor dem Plan geründet worden hat der BR mit zu bestimmen. Heisst ihr müsst die Planung kriegen. Und nur wenn ihr zustimmte ist er in so weit erst mal allgemeinverbindlich und Gültig. Versöst der AG odder dessen Erfüllungsgehilfen dagegen könnt ihr den AG drauf hin weisen es zu ändern und den BR mit ins Boot zu holen. Macht er dies nicht, Verstoß nach §23 BetrVG. Würde zum Nachdruck auch gleich noch eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung der Maßnahme bei Gericht beantragen. Aber nicht vergessen, über solche Sachen Beschluss fassen und AG nach seiner Verpflichtung zur Kostenübernahme nach § 40 BetrVG unterrichten.
Erstellt am 11.08.2015 um 18:35 Uhr von BRHandel
Vielen Dank. Ich muss mir als Anfänger noch viel Wissen aneignen und viele Fragen stellen. Die BR Arbeit ist super interessant aber auch umfangreich :). Dabei will ich keine Fehler machen.