Erstellt am 08.03.2015 um 10:20 Uhr von Dezibel
Was die Mitarbeiterin will, ist völlig nebensächlich. Und Ersatzpersonal fällt bekanntlich auch nicht vom Himmel, das muss der AG schon selbst einstellen. Genügend Auswahl sollte er wohl haben.
Erstellt am 08.03.2015 um 10:20 Uhr von gironimo
Dann sage dem AG, dass Ihr Euch mit diesem Problem an die Aufsichtsbehörde wenden werdet (§ 20 MuSchG). Es gibt ja auch den § 21 MuSchG.
Kein Ersatzpersonal ist ja nun absolut kein Grund. Das Problem dürfte hausgemacht sein.
Erstellt am 08.03.2015 um 10:25 Uhr von Hoppel
@ wurmpover
AUSSCHLIESSLICH die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen.
Desweiteren sollte der ASA umgehend mit dem Thema befasst werden. Ggf. muss eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
Mehr dazu hier: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/praxishilfen/index.php
Dass kein Ersatzpersonal zur Verfügung steht, ist allerdings die dämlichste Aussage, die ein AG treffen kann.