Hallo zusammen, in unserem Betrieb wird eine Altenregelung zur Zeit durchgeführt, diese beinhaltet folgendes: wer jetzt 45 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt hat, dem soll unter Einhaltung der Kündigungsfrist betriebsbedingt gekündigt werden. Nach der Kündigungsfrist geht der Kollege bis zu max. 24 Mon. in die Arbeitslosigkeit und erhält einen Aufstockungsbetrag zum Arbeitslosenentgelt zu 100 Prozent (ALG 60/67 zu 100). Als Rentenminderungsbetrag für das verminderte Anwachsen der Rente bis zum Regeleintrittsrentenalter bekommt der Kollege 160€ bis z.B. 65 LJ plus 8 Mon.
Sollte es eine Rentenminderung von 0,3 Prozent geben, so wird auch dieses für 240 Monate ausgeglichen. Arbeitsamt sagt, dass das geht, wichtig wäre nur: Einhaltung der Kündigungsfrist und eben diese 45 Jahre Einzahlung, dann gäbe es keine Sperre und keine Anrechnung.
Nun zu meinem Anliegen:
ich möchte auch über diese Regelung gehen, bin aber seit 25 Jahren BRV, habe somit 2 Jahre ordentlichen Kündigungsschutz (§ 15 Abs.1 KSchG), würde aber 100 Prozent in dieses Raster passen. (61 Jahre alt, 46 Jahre eingezahlt) Gibt es Möglichkeiten, die ich für mich nutzen kann, um aus dem Betrieb über diese Regelung auszuscheiden, muss ich mein Mandat niederlegen, um nicht in den Unkündbaren BRV zu rutschen.
Habt ihr da noch irgendwelche Ideen für mich, ihr habt sonst immer so gute Ideen.