Erstellt am 03.11.2014 um 09:36 Uhr von Nubbel
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html#tocitem2
wichtig wäre noch, ob im arbeitsvertrag in diese richtung was geregelt ist
Erstellt am 03.11.2014 um 14:25 Uhr von gironimo
Der Versetzungsbegriff ist im § 95 Abs. 3 BetrVG beschrieben.
Bei einem Arbeitsplatz der mehrere Kilometer weit entfernt ist, kann durchaus davon ausgegangen werden dass "(....) Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, (....) die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. (...)
Ob der AN einzelvertraglich verpflichtet ist sowohl hier als auch dort zu arbeiten, hindert den BR nicht daran, seine Rechte (hier § 99 BetrVG) auszuüben. Der AG kann nicht durch Einzelvereinbarung die Mitwirkung des BR aushebeln.
Aber fragt doch mal den AG, warum er keine Versetzung sieht.
(Ich kann mir seine Antwort schon vorstellen - aber es geht ja nicht ums spekulieren)
Erstellt am 03.11.2014 um 15:31 Uhr von paula
@gironimo
wo kommt denn dein Zitat aus dem 2 Absatz her? Nach dem BAG ist es ja nicht unbedingt nur die Entfernung die hier das Kriterium ist (so z.B. BAG, Beschluss v. 27.6.2006, 1 ABR 35/05).
Es geht um die Veränderung und die ist individuell zu beurteilen. Ich bin ja durchaus dabei, dass das hier wohl gegeben sein wird, aber ich würde bei der Entfernung nur mittelbar argumentieren