Hallo,

folgender fiktiver Fall. Ein Mitarbeiter weis nicht wie Lange seine Kündigungsfrist ist.
Der im Jahr 2001 geschlossen Arbeitsvertrag beinhaltet, das der Arbeitnehmer gleichlange Kündigungsfristen hat wie der Arbeitgeber.
Hier sollte § 622 /2 greifen. Desweiteren steht im Tarifvertrag von 2001, der auch für diesen Arbeitsvertrag noch angewandt wird, das Lebensjahre vor dem 25 Geburtstags nicht angerechnet werden. Nun gibt es seit dem 14. August 2006 das AGG das Diskriminierung aufgrund des Alters nicht zulässt. In § 622 /1 steht aber: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Könnt Ihr mir sagen, welche Kündigungsfrist einzuhalten ist ?

Gruß