Erstellt am 30.09.2014 um 11:55 Uhr von ganther
Erstellt am 30.09.2014 um 12:01 Uhr von Snooker
Denke Du meinst unter Fortzahlung von Lohn und Gehalt?!
Unter Abfindung passt irgendwie nicht.
Ich würde mich auch so früh als möglich bei der ARGE melden
Erstellt am 30.09.2014 um 12:11 Uhr von Aidan
Das MUSS beginnt bei drei Monate vorher.
Es schadet natürlich nicht, wenn man noch eher da ist, aber das wird da auch nur registriert und bestenfalls ein Termin für drei Monate vor Ende der Kündigungsfrist gesetzt.
Erstellt am 30.09.2014 um 12:46 Uhr von martinez
Such dir am besten gleich was neues mit Anfangstermin ab dem Datum wo AG nichts mehr bezahlt.
Zeit genug ist ja um was neues zu finden..
Damit würde Arbeitsamt entfallen.
Bewusst Arbeitslos sein ist heut zu Tage OUT :)
Erstellt am 30.09.2014 um 13:20 Uhr von Erbsenzähler
@willkai
Arbeitssuchend melden kannst du dich über die Jobbörse bei arbeitsagentur.de. Hier kannst du alle Daten eingebenund du wirst angeschrieben, wenn du dich vorher bei denen melden sollst.
Arbeitslos musst du dich aber erst drei Monate vorher melden.
So kannst du den Markt sondieren, ob was für dich dabei ist.