Erstellt am 12.09.2014 um 15:42 Uhr von Xantippe
Hallo EightBall,
während der Probezeit, in der Regel 3 bis 6 Monate greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. das heißt Euer AG ist so freundlich und fragt Euch. Aber das muss er gar nicht. er kann in der Probezeit jederzeit ohne Grund kündigen.
Schönes Wochenende
Erstellt am 12.09.2014 um 15:58 Uhr von Hartmut
Also für mich klingt das nach einem super Plan, Eightball! :))
Aber wenn du ganz sicher gehen willst, sprich mit eurem RA.
Erstellt am 12.09.2014 um 16:49 Uhr von rtjum
@xantippe
Anhören muss der AG aber.
Erstellt am 12.09.2014 um 17:03 Uhr von Moreno
Nur diesmal will sie der BA erledigen? Wem hat der AG denn gesagt das der junge Mann gekündigt wird?
Erstellt am 12.09.2014 um 17:54 Uhr von paula
der AG hört den BR an. Ob der BR das an den BA überträgt ist Sache des BR und das entscheidet dieser und nicht der BA!
Aber der AG kommt hier erst mal seiner Verpflichtung nach und macht alles richtig. Wenn er keine Kenntnis von Eurem Unvermögen hat, ist es für ihn auch völlig unschädlich
Erstellt am 12.09.2014 um 17:57 Uhr von ElBarnsky
Nur weil der Mitarbeiter während der Probezeit gekündigt werden soll heißt das nicht, dass der AG den BR nicht anzuhören hat. "Der Betriebsrat ist vor JEDER Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam." §102 Abs. 1 BetrVG
Der AG kann daher gerne kündigen. Wenn der BR nicht angehört wurde, ist diese Kündigung unwirksam. Punkt!
Erstellt am 12.09.2014 um 18:05 Uhr von Moreno
Ne nicht Punkt! Wenn der Arbeitgeber dem BrV die Kündigung mitgeteilt hat hat er seine Pflicht getan. Wenn dann der BA blöderweise sagt wir regeln das ist dies nicht das Problem vom AG.
Erstellt am 12.09.2014 um 18:06 Uhr von Moreno
Hä ist jetzt ne Antwort verschwunden? :-)
Erstellt am 12.09.2014 um 18:12 Uhr von metallica
Wem hat der AG die Anhörung übergeben? Dem BRV?
Erstellt am 12.09.2014 um 18:23 Uhr von Nubbel
Hallo EightBall,
während der Probezeit, in der Regel 3 bis 6 Monate greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. das heißt Euer AG ist so freundlich und fragt Euch. Aber das muss er gar nicht. er kann in der Probezeit jederzeit ohne Grund kündigen.
Schönes Wochenende
Antwort 1 Erstellt am 12.09.2014 um 15:42 Uhr von Xantippe
aber nicht ohne anhörung des br
Erstellt am 12.09.2014 um 18:52 Uhr von gironimo
Natürlich muss der BR angehört werden und der BA kann das eben nicht vom Tisch wischen. Das ärgerliche daran ist, der AG handelt korrekt und der BR macht Fehler. So einfach sollte der BR es sich dann doch nicht machen.
Ich sehe hier eine klare Pflichtverletzung - egal ob der AN klagen kann oder nicht - so etwas sollte nicht gehen.
Erstellt am 12.09.2014 um 18:54 Uhr von Moreno
Oh der Nuppel mal wieder völlig ahnungslos daneben! Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden auch in der Probezeit!
Erstellt am 12.09.2014 um 18:54 Uhr von Moreno
Oh Gironimo war schneller als ich :-)
Erstellt am 12.09.2014 um 19:56 Uhr von metallica
Zitat Xanthippe:
"Hallo EightBall,
während der Probezeit, in der Regel 3 bis 6 Monate greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. das heißt Euer AG ist so freundlich und fragt Euch. Aber das muss er gar nicht. er kann in der Probezeit jederzeit ohne Grund kündigen."
Zitat Nubbel:
"aber nicht ohne anhörung des br"
Zitat moreno:
"Oh der Nuppel mal wieder völlig ahnungslos daneben! Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden auch in der Probezeit!"
Ab ins Bett moreno, es ist schon spät.
Erstellt am 12.09.2014 um 20:06 Uhr von Moreno
Okay Entschuldigung Nuppel hab den letzten Satz überlesen dachte die Aussage kommt von Dir :-)
Erstellt am 15.09.2014 um 09:19 Uhr von Hartmut
Aber Leute, ob der AG sich korrekt verhalten hat oder nicht, kann doch dahingestellt bleiben.
Wichtig für den AN (der interessiert mich viel mehr) ist doch, ob der BR angehört wurde oder nicht. Und das ist er nicht! Der BA, der laut Eightball nicht dazu ermächtigt war, ist kein Ersatz. Genauso 'wirksam' hätte man den Kantinenchef anhören können.
Meiner Ansicht nach hat der AN eine unwirksame Kündigung erhalten. Er ist nicht wirksam gekündigt! Wenn er freigestellt ist, soll er das genießen und sich kurz vor Freistellungsende bereit zur Arbeit melden.