Erstellt am 06.06.2014 um 16:05 Uhr von gironimo
Der AG braucht nicht automatisch den BR darüber informieren, wenn ein AN gekündigt hat.
Es gibt diverse Ansatzpunkte für die BR-Arbeit. Aber da stellt sich die Frage, worauf Du hinaus willst.
Erstellt am 06.06.2014 um 19:44 Uhr von Orion
Eine Pflicht besteht immer nur dort, wenn sich hierdurch auch betriebliche Abläufe oder Bezugsgrößen ändern, bei denen ein BR zu beteiligen ist. Z. B. Eigenkündigung eines Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfer etc.