Hallo alle zusammen,
zählen Honorarverträge mit unter §99 BertVG?
Oder kann der AG Honorarverträge abschließen ohne Info an den BR?
Danke für eure Rückmeldungen!
Auf das Vertragsverhältnis kommt es beim § 99 BetrVG nicht an. Maßgeblich ist die Eingliederung in den Betrieb. z.B. wer ist Weisungsbefugt; Zusammenarbeit mit den AN im Betrieb; Eingliederung in die Betriebsorganisation usw.