Hallo !

Bei einer Kündigung muß ja der BR angehört werden. In Suchmaschinen finden sich Angaben dazu, welche Informationen eine solche Anhörung enthalten muß:

"Zu den persönlichen Angaben über den Arbeitnehmer gehören:

•Alter
•Arbeitsbereich, in dem der Arbeitnehmer tätig ist
•Dauer der Betriebszugehörigkeit
•Familienstand
•Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder"

Jedoch finde ich keinen Verweis darauf, wo genau steht, daß diese Angaben enthalten sein müssen.

§ 102 BetrVG sagt zum Beispiel nur, daß eine Anhörung zwingend vorgeschrieben ist. Wo finde ich also Infos darüber, wie genau die Anhörung auszusehen hat und könnte eine Kündigung schon unwirksam sein, nur weil diese Dinge "oben" in der Anhörung fehlen ?

Danke und Gruß