Ein Antrag zur beabsichtigten Einstellung und Eingruppierung zum Dienstag 01.04.2014 wurde von der Geschäftsleitung am Mittwoch den 26.03.2014 in den Briefkasten des Betriebsrates eingeworfen. Der Betriebsrat hat dieses Schreiben am Freitag den 28.03.2014 um 5:30 Uhr aus dem Briefkasten entnommen.Da am Donnerstag den 27.03.2014 niemand den Briefkasten kontrollierte.Hat der Betriebsrat den Eingangstempel auf Donnerstag den 27.03.2014 gesetzt.Es wurde vom Betriebsrat ein Widerspruch nach §99BertVG und §12TzBfG eingelegt. Begründungen waren zum Beispiel, fehlende Unterlagen, nicht fristgerechte Unterichtung des Betriebsrates und weitere Gründe.Dieser Widerspruch wurde am Mittwoch den 02.04.2014 der Geschäftsleitung persönlich überreicht.
Bei einem Gespräch mit Geschäftsleitung am Donnerstag den 03.04.2014 wurden dem Betriebsrat mitgeteilt, das alle Bewerbungen mündlich waren und es keine schriftlichen Unterlagen gibt. Somit kann auch der Betriebsrat keine Unterlagen erhalten. Die Geschäftsleitung ist sich mit Bewerbern einig und auch persönlich seid Jahren bekannt.
Der Betriebsrat teilt mit dieses Thema zu beraten.Fragen wurden aus Sicht des Betriebsrates nicht beantwortet. Das Gespräch mit der Geschäftsleitung wurde Unterdruck und in Beleidigender weise von der Geschäftsleitung geführt.Die Geschäftsleitung wollte am Freitag den 04.04.2014 vom Betriebsrat eine Empfangsbestätigung für Unterlagen,diese Unterlagen wurden weder gelesen und Unterschrieben.Bereits die erste Frage an die Geschäftsleitung führte zum Verweis aus dem Büro der Geschäftsleitung.Einem Zeuge der von der Geschäftsleitung angefordert wurde, wurde mitgeteilt das der Betriebsrat den Empfang der Unterlagen verweigert. Meine freundlichen Fragen wären diese.
Beginnt nun von neuem eine Frist ?Hat die Geschäftsleitung im Sinne von Unterlagen Nachreichung gehandelt ? Hat die Gechäftsleitung die möglichkeit Einzustellen ohne Rechtsspruch ? Ein Brief mit Gesprächsprotokoll vom Donnerstag den 03-04-2014 wurde dem Betriebsrat am Freitag den 04.04.2014 zugestellt.Dieser Brief enthielt den Zusatz das der Betriebsrat keine weiteren Fragen zur Einstellung hat, somit der Stand von Mittoch den 26.03.2014 als unverändert gilt und die Geschäftsleitung keinen Grund erkennt der dieser Einstellung im wege steht. Vielen Dank für hilfen die zur Lösung diese Problemes beitragen.Auch eine ausserordentliche Entschuldigung für Rechtschreibung, sowie Fomullierungsfehler welche die Beantwortung dieser Fragen erschweren sollten.