Erstellt am 25.03.2014 um 20:30 Uhr von Globus
Ich geh jetzt nciht mal auf §§ ein, da fallen mir noch andere ein, die eventuell möglich wären... aber ich sag mal anders...
Ich denke jetzt quer... wenn er entlassen sollte, kommen euch die anhörungen zu, die ihr doch dann widersprechen würdet, oder?
so und dann ist die frage wie groß ist die entlassungswelle... was hat der BR da noch für möglichkeiten, und sollte überhaupt der BR widersprechen wegen fehlendes beteiligungsrechts bei einem sozialplan? ich denke nein...
Ich denke das schmälert die möglichkeiten der betroffenden...
Ich würde hier erstmal eine schlafenden Hunde wecken...
Apropos schlafender hund - mit meiner muß ich noch raus gleich ;-)
Erstellt am 26.03.2014 um 08:48 Uhr von gironimo
>mfg aus der schönsten Stadt<
Du meinst nicht die selbe Stadt wie ich ?
>er hat dies für das laufende Jahr jetzt anfang März mitgeteilt. <
So gesehen sind die Hunde ja wach.
Als weitere §§ kommen natürlich auch 111,112 BetrVG in Betracht.
Erst würde ich aber den AG auffordern, Euch über die allgemeine Ankündigung hinaus, immer auf dem Laufenden zu halten. Und natürlich den Buschfunk intensiv hören und eigene Vorschläge im Sinne des §92a BetrVG machen.