Erstellt am 14.03.2014 um 12:43 Uhr von Oblatixx
Ist irgendetwas im AV oder TV geregelt? Ansonsten reicht das Mitteilen der Nebentätigkeit beim Arbeitgeber, das geht dann auch den BR nichts an.
Erstellt am 14.03.2014 um 12:46 Uhr von paula
warum behandelt ihr den Nebenerwerb der Kollegen? Oder geht es um Tätigkeiten bei Euch im Betrieb?
Erstellt am 14.03.2014 um 13:46 Uhr von newlady
Nebenerwerb ist eine Angelegenheit, wo der BR in irgendeiner Weise ein Mitspracherecht
hat. Es muß beim Arbeitsgeber angezeigt werden und kann im schlimmsten Fall sogar vom
AG verneint /abgelehnt werden.
Erstellt am 14.03.2014 um 13:48 Uhr von newlady
Ihc gleujbe der Schreibteufel hat zugeschlagen - BR hat K E I N Mitspracherecht.
Erstellt am 14.03.2014 um 15:29 Uhr von gironimo
Was der Kollege in seiner Freizeit tut, kann dem BR egal sein. Der AG hat zwar einen Informationsanspruch (keine Genehmigung!), kann aber nur in wenigen Fällen verlangen, dass eine Nebentätigkeit nicht ausgeübt wird. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die arbeitsvertraglichen Pflichten beschränkt werden, das Arbeitszeitgesetz nicht mehr eingehalten werden kann oder eine Konkurrenztätigkeit vorliegt.