Erstellt am 14.03.2014 um 10:01 Uhr von gironimo
Es kommt darauf an.
Was eine Versetzung ist, steht im § 95 Abs. 3 BetrVG.
Liegen diese Kriterien vor, muss der BR nach § 99 BetrVG beteiligt werden. Dann ist es auch egal, ob der Arbeitsvertrag die Option enthält, dass der AN vielleicht auch diesen Arbeitsplatz machen muss.
Allein der Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich reicht also nicht aus. Es muss schon "...... mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden sein, unter denen die Arbeit zu leisten ist".
Diesen Punkt müsst Ihr prüfen (auf die Verträge kommt es dabei nicht unbedingt an)
Erstellt am 14.03.2014 um 14:27 Uhr von paula
und man sollte immer Individual- und kollektivrecht trennen. Individualrechtlich kann das alles in Ordnug sein. Hängt eben vom Arbeitsvertrag ab. Davon zu trennen sind die Rechte des BR. das geht eben nach den von gironimo beschriebenen Grundsätzen...