Erstellt am 01.02.2014 um 09:33 Uhr von gironimo
Nein - Du musst nicht unterschreiben. Die Stellenbeschreibung ist ja so etwas wie die Konkretisierung des Arbeitsvertrages. Daher sind ggf. Verhandlungen nötig.
Einfach vorlegen und unterschreiben ist ohnehin etwas dürftig (wenngleich gängige Praxis). Du solltest daher erst einmal von Deinem erörterungsrecht gebrauch machen:
Hier einige Auszüge aus den §§ 81,82 BetrVG:
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs zu unterrichten.
Über Veränderungen in seinem Arbeitsbereich ist der Arbeitnehmer rechtzeitig zu unterrichten
Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm (....) die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen
Erstellt am 01.02.2014 um 09:37 Uhr von gironimo
ergänzend:
Der Arbeitgeber muss ggf. für Deine betriebliche Qualifizierung sorgen, wenn sich Änderungen ergeben. Auch hier ist der BR in der Mitbestimmung.
Noch ein Auszug aus dem § 81 BetrVG:
Sobald feststeht, dass sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers ändern wird und seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht ausreichen, hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer zu erörtern, wie dessen berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten den künftigen Anforderungen angepasst werden können. Der Arbeitnehmer kann bei der Erörterung ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.
Erstellt am 01.02.2014 um 10:36 Uhr von ganther
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Was steht da zur Versetzung?