Erstellt am 31.01.2014 um 14:18 Uhr von Emmelmann
Wie soll man hier antworten? Viel zu wenig Sachverhalt um eine verlässliche Aussage zu generien.
Berechtigung für Verkäufe? Was soll verkauft werden, meinen Firmenlaptop, meinen Schreibtisch, die Bratwurst aus der Kantine? Was machen die MA hauptberuflich, auf was stützt sich der Verkauf, welcher Verstoß muss begangen werden um eine Konsequenz erwarten zu können. Und und und..
Erstellt am 31.01.2014 um 14:20 Uhr von Pjöööng
Dabei könnte es sich um Arbeitsanweisungen handeln, diese sind nicht mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 31.01.2014 um 15:19 Uhr von gironimo
Kann so sein. Aber das Schreiben enthält ja auch Sanktionen.... bzw. Androhungen
Fragen über Fragen.
Wenn Ihr nicht informiert worden seit, heißt es wieder einmal den Informationen hinterher laufen. Macht gegenüber dem AG Euren Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG geltend.
Er soll Euch im Detail das Schreiben erläutern und seine Rechtsauffassung darlegen. Die Infos müssen dann schon so genau sein, dass Ihr wisst, ob Eure Rechte berührt sind oder nicht.
Insbesondere sollte hinterfragt werden, was es mit der Bemerkung " bestätige ich dahingehend belehrt worden zu sein...." so auf sich hat. Ist denn eine Belehrung erfolgt? Ist denn gesagt worden, welche Verstöße welche Folgen konkret hat? Kann derjenige, der da unterschreibt wissen, was ihn wann erwartet? usw.
Erstellt am 31.01.2014 um 16:03 Uhr von paula
@gironimo
Dein letzter Absatz löst aber auch kein MBR aus. Außerdem sagt der AG völlig zu Recht nicht welches Verhalten welche Folge hat. Der AG hat gerade bei solchen Maßnahmen immer den Einzelfall mit allen besonderen Umständen zu beachten und dann muss er entsprechend reagieren.
Aus meiner Sicht ist es nicht verkehrt, dass der AG klare Unterschriftsregelungen hat. Jeder AN muss wissen was er darf und was er nicht darf. Und dass der AG darauf hinweist dass Verstöße Kopnsequenzen ist durchaus nachvollziehbar.
Erstellt am 31.01.2014 um 17:25 Uhr von gironimo
Nichts gegen klare Unterschriftenregelungen. Da bin ich bei Dir. >Jeder AN muss wissen was er darf und was er nicht darf.< schreibst Du ganz richtig - aber weiß er es?
Offensichtlich ist beim Fragesteller unklar, ob vielleicht doch der BR gefordert ist. So gesehen kennen wir weder das Schreiben noch was sonst noch so Drumherum gelaufen ist.
Worauf ich hinaus wollte ist eigentlich eher, dass bestätigt wird, dass man "belehrt" wurde - aber ist es so? Und waren diese Belehrungen auch klar und eindeutig genug?
Der BR muss ja nicht erst dann aktiv werden, wenn er in einer Angelegenheit ein verbrieftes Mitbestimmungsrecht hat, oder wenn das Kind schon im Brunnen liegt. Vielmehr hat der BR auch allgemeine Aufgaben ( Maßnahmen, die den AN dienen (...)). Und die sehe ich schon dann, wenn er erkennt, dass es Stolperfallen, Ungereimtheiten und Sollbruchstellen gibt.
Darum finde ich es richtig, wenn der BR diesen Vorgang näher unter die Lupe nimmt. Kann ja sein, dass er zu den Schluss kommt, dass alles o.k. ist.
Erstellt am 01.02.2014 um 01:06 Uhr von paula
dann sind wir - mal wieder - nicht weit auseinander
dass der BR versucht hier Unklarheiten auszuräumen ist völlig ok. Ich wollte ja nur erklären, dass es hier in der Natur der Sache liegt, dass es bei sowas kein klares Kuchenrezept geben kann ;)