Hallo,

unser AG ist in der juengsten Vergangenheit ungewoehnlich freigebig mit Ruhestandsregelungen gewesen - er hat mit (mindestens) drei Kollegen vereinbart, dass diese demnaechst bis zum Ende ihrer Betriebszugehoerigkeit bei fortlaufenden Bezuegen, angeblich sogar ein halbes Jahr ueber das Erreichen des Renteneintrittsalters hinaus, freigestellt werden (powered by Geruechtekueche, genaue Details unbekannt).

Zwei der Beguenstigten sind Mitglieder des BR. Eins davon wurde auch zuvor schon immer wieder mit Aufmerksamkeiten bedacht (Freistellung von der ungeliebten Nachtschicht, Uebernachtungen mit Gemahlin in einem Hotel in der Silvesternacht, ...).

Wir (ich) vermute(n), dass die Ruhestandsregelung nicht so ganz selbstlos angeboten wurde und wuerden uns den Vertrag gerne zeigen lassen. Besteht hierauf ein Anspruch?

Gruesse,

Pupsemann