Hallo Kollegen, erst einmal wünsche ich allen ein gesundes neues Jahr.

Heute mal wieder eine Frage von mir. Bei uns wurde an den beiden Samstagen 14. und 21.12. für die Mitarbeiter die keinen Urlaub hatten der 23.12. und 27.12. raus gearbeitet. Die anderen Mitarbeiter hatten diese Samstage frei. Somit wurde erst wieder am 30.12. in unserem Betrieb gearbeitet. Der BRV hatte schon ab 18.12. -06.01. Urlaub. sein stellv. hatte am 20.12. bis 14.30 Uhr Frühschicht und dann am 23.12 & 27.12. Urlaub. Er brauchte also am Samstag nicht raus arbeiten. Die GF hat dann am 20.12. bis 15.00 Uhr gewartet und dann eine Anhörung zur Versetzung eines Mitarbeiters(die der BR ablehnt) per mail an den BR geschickt.
Die GF behaupten nun die Anhörung sei ordnungsgemäß am 20.12. zugegangen und der BR hätte sich bis zum 27.12. äußern müssen. Wir sehen den 30.12. als Zugang. Da ja der Betrieb vom 22.12.-29.12. geschlossen war. Sicherlich haben einzelne BRM am 21.12. (Samstag) raus gearbeitet, doch konnten diese nicht davon ausgehen das Anhörungen an den BR per mail gesendet werden, da normalerweise diese dem BRV persönlich überreicht werden.
Bitte um Eure Einschätzung.