Erstellt am 08.01.2014 um 07:57 Uhr von skargen
Hallo Uller,
knifflig Angelegenheit. Vorab sei mir die Bemerkung erlaubt, dass normalerweise der 1. und 2. Vorsitzende nicht parallel in Urlaub gehen sollten, da ansonsten niemand mehr da im Hause ist, der als Annahmeberechtigter für Schreiben der GL im Hause ist. Für die Zukunft sollte man für diese Fälle z.B. einen 3. Vorsitzenden wählen. Damit hätte man auch für den Fall vorgesorgt, wenn einer im Urlaub ist und der andere mal krankheitsbedingt ausfällt.
Den Zugang des Schreibens sehen ich schon am 20.12. Denn wie der BR seine Zeiten organisiert, ist für den AG nicht von Belang. Das müsst Ihr klären.
Jedoch zählen nur die Werktage (also nicht der 25. und 26.12). Somit hättet Ihr mind. bis zum 02.01. Zeit gehabt, zu reagieren. Ob die Tatsache, dass der BR geschlossen war, eine Rolle spielt? Vom gesunden Menschenverstand her betrachtet natürlich schon, wie die Rechtslage aussieht würde mich auch interessieren. Gironimo, bitte übernehmen Sie ;-)
Erstellt am 08.01.2014 um 08:38 Uhr von uller
Aber wenn der stellv.BRV am 20.12. bis 14.30 Uhr im Betrieb war, dann war er doch nicht verhindert, oder?
Wenn der Zugang per mail in Ordnung wäre, würde das ja bedeuten, dass der AG nur abwarten braucht bis der BRV aus dem Haus ist und dann ne mail schicken. Dann müssten sich ja in der Abwesenheit des BRV( nach Feierabend) in der Spätschicht und Nachtschicht immer BRM frei stellen um Briefkasten und E-Mail Postfach zu kontrollieren. Könnte ja was drin sein? Ist das so? Im übrigen ist bei uns der 24.12. und 31.12 laut MTV frei.Samstag wird üblicherweise auch nicht gearbeitet. Wann würde denn da die Frist ablaufen?
Erstellt am 08.01.2014 um 10:01 Uhr von gironimo
In der Tat ein schwieriger Fall. Ich würde von einem Juristen jetzt die Antwort erwarten: "Es kommt darauf an". In der Tat muss man wohl die Details näher durchleuchten.
Fakt ist jedenfalls, dass der BR selbst für sein funktionieren verantwortlich ist - also wer macht wann Urlaub und wer vertritt wen. Da kann man dem AG sicherlich keinen Vorwurf machen.
Verdächtig klingt hier aber trotzdem das Verhalten des AG. Hat er wissen können, das weder BRV noch Stellvertreter im Haus sind und hat er tatsächlich gewartet? Und was ist mit der E-Mail Anhörung? Es ist zwar keine Form vorgesehen und vom Grundsatz her wäre das ja ok. - aber wenn üblicher Weise die klassische Schriftform im Betrieb Praxis ist und nun plötzlich eine E-Mail kommt, würde ich im Zusammenspiel ( gewartet bis der stellv. geht und dann Mail statt Blatt Papier) schon ein Problem sehen, was die ordnungsgemäße Anhörung angeht.
Da kommt es sicherlich vor dem Arbeitsgericht an, wie gut der Fachanwalt argumentieren kann.
Vielleicht solltet Ihr Euch aber jetzt nicht auf das Verfahren konzentrieren, sondern auf die inhaltlich korrekte Anhörung. War denn die Mail so umfassend genug, dass der BR überhaupt davon ausgehen konnte, dass die Frist zu laufen beginnt? Allein eine Mail mit dem Inhalt "wir wollen Herrn A. am 1.1. von Abt. B nach Abt. C versetzen" reicht ja nicht aus, wenn Ihr Euch mal den 1. Absatz des § 99 BetrVG auf der Zunge zergehen lasst (Auswirkungen auf die Arbeitsplätze ...).
Ich würde daher auch empfehlen einen Fachanwalt aufzusuchen und mit ihm die Details des Falls durchleuchten, bevor Ihr den 101 zieht.
Es wäre zudem abzuwägen, ob Ihr denn überhaupt einen Zustimmungsverweigerungsgrund aus dem § 99 BetrVG gehabt hättet. Nur weil Ihr mit einer Versetzung nicht einverstanden seit, reicht ja nicht aus. Und ein Sturm im Wasserglas nutzt auch niemanden.
Anmerkung: Die Fristenregelung richtet sich nach den Regeln des BGB.
Erstellt am 08.01.2014 um 12:13 Uhr von paula
ich würde mich auch mal mit dem Inhalt der Anhörung auseinandersetzen. Da machen die meisten AG Fehler!
Dann Beschluss des BR zur Einleitung eines Verfahren nach § 101 BetrVG fassen. Mal sehen was passiert. Denn was sagt der Anwalt und wie reagiert ggf. der AG. Kann spannend sein
Erstellt am 08.01.2014 um 12:39 Uhr von uller
Wir haben der Versetzung widersprochen, Gründe haben wir dafür genug. Es geht hier lediglich um den Zugang der Anhörung. Ich finde es ist wohl deutlich wenn immer die Papierform praktiziert wurde und nun die mail nach Feierabend. Im Übrigen bekamen wir auch am 27.12. eine Anhörung zur Einstellung obwohl da keiner hier gearbeitet hat. Auch hier beruft man sich auf Die Frist. Hier wurde der Einzustellende bewusst falsch eingruppiert.
Bin mal gespannt was die Richter dazu sagen:)