Erstellt am 04.01.2014 um 19:54 Uhr von Hartmut
Hallo Southafrica, erlaube bitte eine kurze Rückfrage. Weißt du vielleicht, was diesbezüglich im Arbeitsvertrag der Kollegin steht? Ich kenne aus meiner eigenen Berufspraxis keinen Fall, wo Außendienstler in den Innendienst versetzt werden können und umgekehrt, so dass bisher immer eine Änderungskündigung notwendig war.
Erstellt am 04.01.2014 um 20:03 Uhr von Snooker
Ohne nähren Infos würde ich erst einmal sagen das eine Versetzung nach § 99 BetrVG vorliegt.
Erstellt am 04.01.2014 um 20:03 Uhr von Southafrica
Hallo Hartmut,
Danke für die schnelle Antwort. Im Arbeitsvertrag steht nur, dass sie im Verkauf tätig ist und sowohl Außendienst-, als auch Innendiensttätigkeiten übernehmen soll. Im Prinzip fällt ja jetzt erst einmal nur eine Tätigkeit weg. Lg
Erstellt am 04.01.2014 um 20:12 Uhr von Snooker
Lies mal folgende Seite Punkt 8.
http://www.advocatio.de/tipps_zum_arbeitsrecht_im_aussendienst.html
Erstellt am 05.01.2014 um 09:16 Uhr von gironimo
Es bleibt eine Versetzung - also BR-Beteiligung nach § 99 BetrVG.
Ihr solltet dieser Maßnahme nicht grundsätzlich negativ gegenüber stehen (die sonstige Alternative wäre ggf. totaler Wegfall einer Stelle im AD auf Dauer). Allerdings solltet Ihr in Verhandlungen treten, wie Nachteile zu vermeiden sind und was unter "vorübergehend" zu verstehen ist. Schließlich noch die Frage an den AG: Handelt es sich bei der Innendienststelle um eine neue Planstelle?
Erstellt am 05.01.2014 um 10:19 Uhr von Hartmut
Hallo Southafrica, ach das steht tatsächlich so im AV? Ist ja'n Ding, aber dann ist auch alles klar.
Falls du einen Fitting hast, lies mal nach im Kommentar zu §99 BetrVG (Personelle Einzelmaßnahmen), Punkt 4: Versetzung. Hier ganz kurz, das Prinzip ist so, dass eine Versetzung aus drei Teilen besteht, dem individualrechtlichen (DARF die Versetzung erfolgen laut AV), dem tatsächlichen (IST die Versetzung erfolgt und wie sieht sie aus) und dem betriebsverfassungsrechtlichen (erfüllt die Versetzungen die Kriterien des §95 BetrVG und unterliegt dadurch der Mitbestimmung).
Das ist hier alles der Fall. Es ist also eine Versetzung, ihr seid in der Mitbestimmung, und damit verweise ich auf die Antwort von gironimo. Der hat als alter Hase schon weitergedacht, Stichwort Planstelle. Aber das ist eine andere Baustelle. :)
Erstellt am 05.01.2014 um 13:27 Uhr von Southafrica
Hallo an Alle,
Vielen Dank für Eure Antworten, das hilft mir schon viel weiter. Lg