Erstellt am 17.10.2013 um 08:43 Uhr von gironimo
Im Prinzip ja.
Es kommt darauf an, was Ihr wie in Eurer BV zur Arbeitszeit geregelt habt; also wie der Ablauf bei der Schichtplangestaltung ist. Gibt es dort keine Regelung zu "plötzlichen" Wechseln, muss der BR den Änderungen zustimmen.
Allerdings bliebe auch noch der Beschwerdeweg des AN, wenn sich der Kollege wegen häufiger Wechsel benachteiligt fühlt.
Erstellt am 17.10.2013 um 08:52 Uhr von Darkly
Hallo Gironimo,
Unsere Betriebsvereinbarung steht noch aus, daher habe ich dort keine Handhabe.
Könnte ich mich aber hierbei auf den § 87 Abs. 1 Nr. 2 berufen oder kann der AL da einfach so machen?
Der Kollege hat hierbei betont, dass der AL ihn täglich dazu drängt die Schicht zu wechseln. Der Kollege aber meinte, dass dieses auf privaten Gründen einfach nicht ginge.
Besteht die Option den AL aufzufordern eine Anhörung zu stellen?
Erstellt am 17.10.2013 um 08:54 Uhr von Lotte
Hallo Darkly,
der BR ist beim Schichtwechsel in der Mitbestimmung. Google mal BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 33/88
LG Lotte
Erstellt am 17.10.2013 um 09:11 Uhr von gironimo
Ihr solltet umgehend beschließen dem AG mitzuteilen, dass er es unterlassen möge einseitig Schichtpläne in Kraft zu setzen oder zu ändern, sondern stattdessen die Mitbestimmung des BR zu beachten.
Beachtet der AG euch nicht, könnt Ihr den Rechtsweg beschreiten.
Erstellt am 17.10.2013 um 09:22 Uhr von Darkly
Hallo Leute
Vielen Dank für Eure ausfürhlichen Antworten!!! Ich bin zufrieden :0)
Erstellt am 17.10.2013 um 09:25 Uhr von Lotte
Hallo gironimo,
dass der BRV den AG auffordert, die Mitbestimmungsrechte des BR einzuhalten, muss man nicht beschließen ;-)
LG Lotte