Hallo Leute,

Wenn ein Kollege von einer Schicht in die andere (Gegenschicht) wechseln SOLL, weil es "Wunsch" des Abteilungsleiters ist, sollte der Betriebsrat doch auch angehört werden?

Der betroffene will das nicht, weil er schon dieses mehrfach machen musste und jetzt ist er auf uns zugekommen (wir haben davon leider nichts gewusst).

Regelt dieses ebenfalls § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ?