Erstellt am 08.10.2013 um 10:17 Uhr von gironimo
Vom Grundsatz her handelt es sich um Arbeitszeit - und zwar so lange, wie die Fahrt tatsächlich dauerte. Allerdings wäre auch noch die betriebliche Reiserichtlinie zu beachten. Die Fahrt ist wie eine Dienstfahrt zu betrachten (eventuell Abzug der Zeit, die man sonst üblicher Weise vom Heimatort zum Betrieb benötigte - aber da "kommt es darauf an", was im Betrieb gilt).
Erstellt am 08.10.2013 um 10:46 Uhr von Watschenbaum
fand denn die Fahrt während der üblichen Arbeitszeit statt ?
Erstellt am 08.10.2013 um 17:09 Uhr von Kristina
Da wir im 3-Schicht-Betrieb arbeiten, findet sie immer während der Arbeitszeit statt. Die Tour überschritt nur extrem die max. Arbeitszeit.