*in der steht die Ausgleichtage sind Felx Tage,*
Was genau bedeutet das? Jeder AN kann diese Tage in den Dienstplan eintragen, wann er will, ohne jede Regel, wieviel auf einmal gehen dürfen und wie lange am Stück gearbeitet wurde??
Gibt es einen TV?
*Das der AN nun auf die Idee kommt diese Tage so zu gestalten ist nicht Idee des BR. Der AN möchte also an so einem Tag*
Du meinst sicher der AG = Arbeitgeber AN = Arbeitnehmer
*Das mit einer Vorlaufzeit von 3 Tagen , Gesetzt sagt 4 Tage soweit ich weiß*
Korrekt, § 12 Abs. 2 TzBfG:
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Wobei der Tag der Ankündigung und der Tag der Arbeitsaufnahme nicht mitzählen. Wer also am Samstag arbeiten soll, muss am Montag Bescheid bekommen. Hier kannst Du mal reinschauen:
http://www.bmh-partner.com/fileadmin/user_upload/Dokumente/AuA_4-08_-_S._200.pdf
*er möchte aber für die Ständige Erreichbarkeit und das abrufen wenn es den nötig ist keine Bereitschaft zahlen!*
Na ja, wenn wäre es Rufbereitschaft. Möchten kann man ja viel, zu so etwas gehören aber immer zwei, einer der nicht bezahlen will und einer, der das mit sich machen läßt.
* meine Freizeit hört mir, dort wird gesagt er darf nicht mal in meiner Freizeit anrufen wenn keine Bereitschaft ausgemacht ist*
Es heißt, auch heute noch: "Mein Frei gehört mir".
Anrufen kann der AG Dich so oft er will, Du mußt in Deiner ***Freizeit*** nur nicht mit ihm sprechen und er kann Dir in Deiner ***Freizeit*** auch keine Anordnungen geben. Anders ist es eben, wenn Rufbereitschaft oder Arbeit auf Abruf vereinbart ist.
***Freizeitausgleich*** In diesem Wort stecken zwei Wörter:
Freizeit: Zeit zur freien Verfügung, ohne, dass man sich zur Arbeitsaufnahme bereit halten muss.
Ausgleich: Zeit zurück, für die Du schon mal übergearbeitet hast oder überarbeiten wirst.
Was an "Arbeit auf Abruf" paßt dazu?
*Unter verbindlicher Dienstplan findest sicher auch Dinge wie alle 4 Wochen wird der Aktualisiert und der frei ( nicht Urlaub ) zu nehmen ist oder auch nicht.*
Ääääähm ja, nicht so ganz verständlich dieser Satz aber: verbindlicher Dienstplan bedeutet: ich weiß, möglichst rechtzeitig im Voraus, an welchem Tag und zu welcher Zeit ich arbeiten muss und wann nicht. Das ist dann bei Euch nicht mehr der Fall und die Frage ist ja, ob die einzelnen Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf vereinbart haben.
Hier ist zunächst der BR gefragt, das nicht zu dulden, und wenn der nicht in die Hufe kommt muss man individualrechtlich dagegen vorgehen. Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Arbeitsrechtsschutz wären ratsam.