Eine Arbeitskollegin aus dem Bereich Hauswirtschaft hat seit längerem einen Nebenjob. Dieser ist auch durch unsere Geschäftsführung genehmigt worden.
Nun hat diese Kollegin vor ein paar Wochen zu unserer Geschäftsführung gesagt, dass sie NUR noch Frühdienst arbeiten kann, da sie sonst ihren Nebenjob nicht nachkommen kann und erklärte außerdem, dass bei der Befürwortung keine Zustimmung
des BR notwendig sei – laut Aussage ihres Anwalts.
Momentan arbeitet sie nur im Frühdienst und macht keinen Spätdienst.

Jetzt ergibt sich aber folgendes Problem: andere Kollegen müssen nun dadurch vermehrt oder ausschließlich Spätdienst machen, was die Kollegen natürlich sehr ärgert
(Gleiches Recht für Alle) und wollen das so nicht mehr hinnehmen, treten an den BR heran,
um eine Änderung zu erreichen (dass diese Kollegin ebenfalls wieder Spätdienst macht).

Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass Mitarbeiter aufgrund eines Nebenjobs (der meiner Meinung nach wesentlich weniger Gewichtung haben darf als der eigentliche Hauptberuf) nur bestimmte Dienste durchführen oder eine bestimmte Anzahl an Diensten durchführen können?