Erstellt am 06.08.2013 um 11:18 Uhr von ganther
Bei uns gibt es ähnliche Regelungen. Mehrzeiten werden durch die bv aber definiert: Mehrzeiten sind arbeiten außerhalb des Gleitzeitrahmens. Also Zeiten die außerhalb des definierten Zeitfensters liegen oder oberhalb des Rahmens von +- 50.
Der BR muss so immer mit ins Boot. Wir müssen das nämlich genehmigen.
Ich würde mich auch bei eich so aufstellen. Mehrzeiten unterliegen der Mitbestimmung.Und nur da kann die Regelung aus dem Arbeitsvertrag gelten. Das auf dem Konto sind vorerbrachte Arbeitszeiten. Also eigentlich die eine Regel-AZ.
Noch ein Tipp: schaut euch die Verträge mal an. Da kann der AG viel bei der Formulierung falsch machen
Erstellt am 06.08.2013 um 13:31 Uhr von gironimo
Nein - das hat nichts miteinander zu tun. Die +/- Zeiten bei der Gleitzeit sind ja keine Mehrarbeit sondern lediglich Verteilungsspielräume der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit (Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag).
Im Arbeitsvertrag steht, dass der AN bei (tatsächlicher) Mehrarbeit, die ja bekanntlich vom BR durch Zustimmung zu genehmigen ist, für die ersten 10 Stunden kein zusätzliches Entgelt zu bekommen hat oder diese zusätzlich geleisteten Zeiten abfeiern kann.
Zu beachten ist: Ein entsprechender Hinweis im Arbeitsvertrag setzt nicht die Mitbestimmung des BR außer Kraft; sie besteht weiterhin. Das wird gerade bei AT-Angestellten immer ganz gerne übersehen; nach dem Motto "der muss ja sowieso...."