Hallo,

leider hat Tante Google und Tante Sufu nichts gebracht. (oder ich habe den Wald vor lauter Bäume nicht gesehen!)
Folgendes Problem:
Im Arbeitsvertrag steht: "Mit dem Gehalt sind monatlich 10 Überstunden abgegolten!"
Es gibt eine BV zum Thema Gleitzeit. Hier werden die Arbeitszeiten auf ein Gleitzeitsaldo gepackt. Eine Entnahme ist ausdrücklich erlaubt.
Kann der AG jetzt hier jeden Monat 10 Stunden einfach entnehmen oder die Entnahme verweigern, weil hier auf den Arbeitsvertrag mit der oben stehenden Regelung verwiesen wird?
In der BV Gleitzeit gibt es keine Regelung zu diesem Thema!