Kann mir jemand das neue BAG Urteil zu Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit erklären? Urteil is vom 25.04.13. Geht darum, dass bei der Überschreitung der tgl. Arbeitszeit schon gleich Überstunden anfallen. Wir dachten bislang, dass die Überstunden erst anfallen, wenn diese länger gearbeiteten Stunden nicht in dem Dienstplanmonat ausgeglichen werden können. Wir haben außerdem eine BV mit der Regelung, dass der Ausgleichzeitraum 1 Jahr ist.