Erstellt am 01.08.2013 um 21:47 Uhr von skargen
Hallo Watti,
Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch wie Vollzeitkräfte, dass BUNDESURLAUBSGESETZ macht da keine Unterschiede (§ 2 BundesurlaubsG)
Erstellt am 01.08.2013 um 21:51 Uhr von Nubbel
kommt darauf an wie sie die stunden leisten.
5 tage a ? stunden= 30 tage
3 tage a ? stunden= 18 tage
4 tage a ? stunden= 24 tage
Erstellt am 01.08.2013 um 21:53 Uhr von mitleserinnenn
An wievielen Tage der Woche arbeitets Du? Gleiche Anzahl wie Vollzeitkräfte?
Erstellt am 02.08.2013 um 09:29 Uhr von azrael
ehe die gerichte in der form der steigerung des urlaubes für ältere arbeitnehmer eine diskrinimierung der übrigen sahen, war das durchaus üblich. daher kann es sein, dass gerade diese "älteren" arbeitnehmer noch altverträge haben.
eine unterscheidung von teil- und vollzeitkräften ist nicht gestattet.
Erstellt am 02.08.2013 um 09:43 Uhr von gironimo
Außerdem hilft der Blick in den einschlägigen Tarifvertrag.
Ansonsten siehe Nubbels Rechenbeispiele
Erstellt am 02.08.2013 um 09:58 Uhr von Nubbel
azrael, darum wurde es im tvöd auf 55 geänderte