Darf eine Angestellte ( Arbeitszeit 5 Tage die Woche / 38.5 Std. ) auch für ihren Hauptarbeitgeber zusätzlich sonntags einer Nebentätigkeit ( 5 Std. ) nachgehen ? Dürfte sie es für ein Tochterunternehmen ? Muss der BR dem zustimmen ?

Es ist vom AG nicht gewünscht mehr als 5 Tage die Woche zu arbeiten. Der AG wäre demnach nur bereit, die 100 % Aufschlag für den Sonntag zu bezahlen. Ansonsten müsste die Kollegin ca. 3 Std. vor- bzw. nacharbeiten, um auf ihre 7.43 Std. zu kommen und einen anderen Arbeitstag ( Mo - Fr ) dafür freinehmen !