Erstellt am 27.06.2013 um 09:14 Uhr von gironimo
Wenn der AG seinen Informationspflichten nicht nachkommt, kann der BR den Rechtsweg einschlagen und beim Arbeitsgericht einen Beschluss erwirken. Außerdem siehe auch § 121 BetrVG (Bußgeld). Am Besten beschließt Ihr einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung Eurer Interessen zu beauftragen.
Erstellt am 27.06.2013 um 09:21 Uhr von petrus
siehe Fitting §92 Rn 45 oder DKKW/Homburg §92 Rn 52 oder ErfK/Kania §92 BetrVG Rn 12
auch wenn die Kommentare die Reihenfolge und Gewichtung bei den rechtlichen Schritten etwas unterschiedlich bewerten, kommen Verfahren nach §23(3) BetrVG (vor dem ArbG) oder nach §121 BetrVG (vor der zuständigen Behörde - unterschiedlich nach Bundesland) in Betracht.
Erstellt am 27.06.2013 um 13:35 Uhr von Klipper
zu wenige Information sind auf dem Personalplan was der AG uns (BR) vorgelegt hat, auf gut deutsch: man kann es gleich zerreißen.