ist eine BV, welche in einem Punkt die Abgeltung von Zeitguthaben regelt gültig, wenn im MTV geregelt ist, das diese Zeitguthaben nur nach Beendigung des AV o. Tod abzugelten sind?& ist eine Begrenzung ab 'x' Stunden Zeitguthaben darf ausgezahlt werden in der MB, wenn lt. MTV Ober- & Untergrenzen der Zeitguthaben/-salden erlaubt sind?
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Arbeitszeitrecht
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