Erstellt am 21.08.2012 um 20:35 Uhr von Lotte
tintorot,
der BR hat sozusagen alle Möglichkeiten.
Les mal § 87 (1) Nr. 2 und 3 BetrVG mit Kommentierung.
Die Gerichte achten allerdings bei Auseinandersetzungen auch darauf, dass der Betrieb und die Versorgung der Bewohner aufrecht gehalten werden kann.
Darum kommt man mit einer einstweiligen Verfügung im Pflegebereich manchmal nur soweit, dass vom Gericht eine Einigungsstelle vorgeschlagen wird, die über weitere Regelungen zu DP-Änderungen entscheidet. Aber auch das ist schon was.
Erstellt am 21.08.2012 um 22:01 Uhr von nicoline
tintorot,
*in unserer Pflegeeinrichtung wird ständig der Dienstplan geändert*
Der Dienstplan ist verbindlich, aber, als Beschäftigte/r muss man auch den Mut haben, das (leider immer wieder) zu sagen. Allein bekommt ein BR da auf Dauer gar nichts geregelt, wenn die KollegInnen immer wieder freiwillig einspringen oder länger machen etc.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm
* Sagt man nein, versucht die PDL über eine Dienstverpflichtung Druck zu machen.*
Schau mal hier rein, da bekommst Du erklärt, wer dienstverpflichten kann:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dienstverpflichtung.htm
*Der Krankenstand ist ziemlich hoch.*
das hat ja meistens Gründe, ganz besonders im Pflegebereich und meistens überall die gleichen. Schon mal über eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse nachgedacht?
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/fgkh-news/blume.pdf
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen_und_anforderungen/grundlage_der_gefhrdungsbertei.htm
und ansonsten schließe ich mich meiner Vorschreiberin an
Erstellt am 22.08.2012 um 08:00 Uhr von azrael
es kommt darauf an, in wie weit ihr als BR euer mitbestimmungsrecht nach §87 (1) BetrVG wahr nehmt. gibt es bei euch einen dienstplan, den ihr auf ausgehandelte kriterien überprüft und freigegeben habt, ist jede änderung ebenfalls mitbestimmungspflichtig. euer AG könnte dann nur in ausnahmefällen den DP ohne eure zustimmung ändern, muss euch aber trotzdem anschließend unterrichten.
der von lotte gebrachte einwand ist richtig, aber der AG muss im ernstfall nachweisen, dass es ein "nicht planbares" ereignis war. wenn also -wie du schreibst- so etwas immer wieder vorkommt, wird schnell aus einem sonderfall ein regelfall. damit wird wiederum das recht des AG auf solche entscheidungen hinfällig. (z.B. ist ein -wie du schreibst- "hoher krankenstand" nach einer gewissen zeit durchaus auch planbar) usw, usw..
euer vorgehen als BR müsste also ungefähr so aussehen:
-ihr müsstet mit dem AG regeln zur dienstplanung aufstellen (oder aufgestellt haben)
-anschließend könnt ihr bei der dienstplanung euer kontrollrecht auf einhaltung der kriterien einfordern (oder bereits eingefordert haben)
^^ "beides erzwingbar"
danach könnt ihr den AG abmahnen, einseitige DP-änderungen in zukunft zu unterlassen oder eine regelung zu finden, sie zu vermeiden.
lg
Erstellt am 22.08.2012 um 08:12 Uhr von Kulum
"Die Kollegen werden angerufen unf gefragt ob sie einspringen Können."
Einfach mal n Tip an die Mitarbeiter - niemand kann sie zwingen an ihr Telefon zu gehen oder überhaupt ihre Telefonnr. bekannt zu machen. Wenn sich alle darauf einlassen würden wäre das schon mal n erster Schritt und eure "Dienstplanverunstalter" müssten wenigstens anfangen sich über eine Lösung Gedanken zu machen