Im Tarifvertag der Chemie ist etwas über eine Altersfreizeit ab 57 geregelt. Die wöchentliche Arbeitszeit wird von 37,5 auf 35 Stunden gesenkt. Die Arbeitszeitverkürzung wurde auf den Mittwoch gelegt.

Wir arbeiten nun 10 Stunden am Tag. Es gibt es einen roulierenden Tag. Der Rest geht auf ein Langzeitkonto.

Es gibt nachfolgenden Passus im Tarifvertrag:
"Die Altersfreizeit entfällt, wenn der Arbeitnehmer am gleichen Tag aus einem anderen
Grund, insbesondere wegen Urlaub, Krankheit, Feiertag oder Freistellung von der Arbeit
nicht arbeitet."

Was ist, wenn die Altersfreizeit auf den roulierenden, freiten Tag fällt?
Der AG verweigert die Freizeit umzulegen. Der BR kommt in seinen Verhandlungen auf Verlegung vom freien auf einen Arbeitstag nicht weiter.

Wie geht's weiter Einigungsstelle?
Klage, und wer klagt? AN oder BR?